Das Antragsformular kann auf der Webseite der ISB abgerufen werden (www.isb.rlp.de/fileadmin/user_upload/Foerderprogramme/505/Antrag.pdf). Der ausgefüllte Antrag ist neben weiteren Unterlagen bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde) zu stellen, in deren Zuständigkeitsbereich das Wohnobjekt belegen ist. Die zuständige Behörde erteilt eine Förderbestätigung und leitet den Antrag an die ISB weiter, die eine bankenmäßige Prüfung vornimmt. Je nach Ergebnis der Prüfung erteilt die ISB eine Förderzusage und schließt den Darlehensvertrag mit dem Berechtigten ab.

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge