Dieses Programm ist für Privatpersonen, die an ihrem Wohnhaus eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) installieren. Hierfür erhalten die Antragsteller ein zinsverbilligtes Darlehen der L-Bank. Die Förderung kann nicht nur für die erstmalige Installation einer PV-Anlage, sondern auch für die Erweiterung oder die Modernisierung bestehender Anlagen verwendet werden. Zudem wird auch der Einbau von Speichern für den mit der PV-Anlage erzeugten Strom gefördert.

[1] Siehe Merkblatt Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik v. 15.9.2023, Version 09/2023, L-Bank.

2.1.2.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt ist

  • jede natürliche Person,
  • die eine der Wohneinheiten selbst bewohnt und
  • ihren Erstwohnsitz in dem geförderten Objekt hat.

Überlässt der Antragstellende die geförderte Immobilie unentgeltlich an Angehörige im Sinne des § 15 AO, wird dies wie eine Eigennutzung gefördert.

Nicht antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) als Ganzes. Einzelne WEG-Mitglieder können jedoch für auf sie anteilig entfallende Zahlungsbeträge (z. B. Sonderumlage) eine Förderung beantragen.

2.1.2.2 Das wird gefördert

Um die Förderung zu erhalten, muss die Anschaffung und Installation einer Photovoltaik-Anlage vorgenommen werden. Die Anlage kann als Aufdach-, Fassadenanlage oder auf der Garage oder dem Carport installiert werden. Die Installation muss an privaten Wohngebäuden mit bis zu 3 Wohneinheiten erfolgen. Dabei muss der Antragsteller eine der Wohneinheiten selbst nutzen.

Das Wohngebäude muss in Baden-Württemberg liegen. Ein Gebäude außerhalb der Landesgrenzen wird nicht über dieses Programm gefördert. Bei dem Gebäude kann es sich um einen Neubau oder um ein Bestandsgebäude handeln.

Der Antragsteller muss den erzeugten Strom nicht einspeisen. Ein 100 %-iger Eigenverbrauch ist somit möglich. Wird der erzeugte Strom ins öffentliche Netz eingespeist, muss die Anlage die technischen Anforderungen nach dem aktuell geltenden Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien erfüllen.

Neben der Anlage werden auch die Anschaffung und Installation von Speichern für den mit der PV-Anlage erzeugten Strom gefördert. Diese Anschaffung muss nicht zwingend mit der PV-Anlage erfolgen.

 

Fachunternehmerpflicht

Es besteht eine Fachunternehmerpflicht, wonach die Installation nur von Fachunternehmern vorgenommen werden darf.

Diese Kosten werden gefördert

Finanziert werden Kosten für:

  • Technische Anlagen (PV-Anlage sowie Batteriespeicher),
  • Planung und Projektierung,
  • erforderliche Baumaßnahmen zur Vorbereitung der Installation der PV-Anlage (Dacharbeiten, Aufständerung, Unterkonstruktion etc.) oder des Batteriespeichers,
  • Installation,
  • Anschluss an das öffentliche Stromnetz (inklusive Erdarbeiten),
  • Messeinrichtungen,
  • Modernisierung, Umrüstung und Nachrüstung von Anlagen,
  • sonstige Kosten, die in Zusammenhang mit der PV-Anlage oder dem Speicher stehen (z. B. die Anschaffung und Installation einer Wallbox sowie
  • Umsatzsteuer, sofern kein Recht auf Vorsteuerabzug besteht.

Eigenleistungen

Vom Antragsteller erbrachte Eigenleistungen werden in der Regel nicht gefördert. Ausnahmen sind nur möglich, wenn der fachgerechte Einbau der PV-Anlage und/oder des Speichers von einem Fachunternehmen schriftlich bestätigt wird. Gleiches gilt, wenn der Antragsteller selbst Fachhandwerker bzw. Ingenieur der entsprechenden Fachrichtung ist. Die eigene Arbeitsleistung (Muskelhypothek) oder der Einsatz von privaten Helfern ist von der Förderung ausgeschlossen. Gefördert werden lediglich die angefallenen Materialkosten.

Das wird nicht gefördert

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn

  • das Vorhaben nicht die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllt;
  • es sich um Anlagen für Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser oder Zweitwohnsitze handelt;
  • es sich um Umschuldungen bzw. Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben handelt. Eine nachweisliche Zwischenfinanzierung gilt hier nicht als Umschuldung.

2.1.2.3 Darlehenskonditionen

Zur Finanzierung bietet die L-Bank ein langfristiges zinsverbilligtes Darlehen an. Die Höhe des Darlehens kann bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen. Gefördert werden aber nur Darlehen ab einem Betrag von 5.000 EUR. Besteht ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf, kann dieser über das Kombi-Darlehen Wohnen der L-Bank abgedeckt werden.

Folgende Laufzeitvarianten werden angeboten:

  • 5 Jahre mit 1 tilgungsfreien Jahr und Sollzinsbindung für 5 Jahre,
  • 10 Jahre mit 1 oder 2 tilgungsfreien Jahren und Sollzinsbindung für 10 Jahre,
  • 20 Jahre mit 1, 2 oder 3 tilgungsfreien Jahren und Sollzinsbindung für die ersten 10 Jahre sowie
  • 30 Jahre mit 1 bis 5 tilgungsfreien Jahren und Sollzinsbindung für die ersten 10 Jahre.

Die Auszahlungsquote des Darlehens beträgt 100 %.

Für den noch nicht abgerufenen Bruttodarlehensbetrag wird ein Jahr nach dem Darlehensangebot der L-Bank ("Darlehenszusage") eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat fällig.

Die aktuellen Zinskonditionen können unter www.l-bank.de/konditionen abgerufen werden.

2.1.2.4 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt nicht direkt bei der L-Bank, sondern bei einem frei wäh...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?