Dieses Programm bietet Wohnungseigentümergemeinschaften günstige Kredite zur Finanzierung einer Modernisierung oder energetischen Sanierung sowie altersgerechten Umbauten ihrer Wohnungen an.
2.12.1.1 Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften, die Anträge sind von deren Verwaltern zu stellen.
2.12.1.2 Das wird gefördert
Gefördert werden alle Modernisierungsmaßnahmen rund um das Gebäude der Wohnungseigentümergemeinschaft. Energetische Sanierungen werden finanziert, wenn die technischen Mindestanforderungen eines Effizienzhauses 85 erreicht wird. Auch Investitionen in barrierearme oder barrierefreie Umbaumaßnahmen werden über dieses Programm gefördert.
Voraussetzungen
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Qualifizierte Mehrheit
Sowohl für die zu finanzierende Maßnahme als auch für die zu stellenden Sicherheiten verlangt die SIKB einen Beschluss der Wohnungseigentümer mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen und 50 % der Miteigentumsanteile. Antragsteller erhalten von der SIKB auf Wunsch einen Musterbeschluss.
Daneben sind folgende Voraussetzung zu erfüllen:
- Werden KfW-Programme gefördert, müssen die aktuellen Anforderungen der entsprechenden KfW-Programme erfüllt sein.
- Es muss eine ausreichende Bonität vorhanden sein.
- Die Finanzierung der Gesamtaufwendungen muss durch die Wohnungseigentümergemeinschaft gesichert sein.
- Die Darlehenslaufzeit soll nicht länger als 15 Jahre betragen.
- Die Rückzahlung des Darlehens ist in den Wirtschaftsplan der Wohnungseigentümergemeinschaft aufzunehmen und sicherzustellen.
- Die Verwalterbestellung muss zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung noch mindestens 2 Jahre fortbestehen.
- Mit der Maßnahme darf vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Beginn der Maßnahme.
- Die geplanten energetischen Sanierungen müssen von einem Sachverständigen (z. B. Energieberater, Architekt) bestätigt werden.
2.12.1.3 Darlehenskonditionen
Da sich die Förderung an den laufenden KfW-Programmen orientiert, gelten die Darlehenskonditionen des jeweiligen KfW-Programms.
Sicherheiten
Generell wird über die Art und Höhe der Sicherheiten im Einzelfall entschieden. In jedem Fall aber ist aus dem Rücklagenkonto ein Betrag in Höhe von mindestens 10 % des Darlehensbetrags für die Laufzeit des Darlehens zu verpfänden und es sind aktuelle und künftige Hausgeldforderungen abzutreten.
2.12.1.4 Antragstellung
Die Anträge sind an die SIKB zu richten. Das Formblatt für den Kreditantrag kann auf der Webseite der SKIB heruntergeladen werden.