Darlehenshöhe

Es werden Darlehen bis zu einer Höhe von 70.000 EUR gewährt. Allerdings werden nur 80 % der förderfähigen Kosten finanziert. Der Aufwand je Wohnung muss mindestes 12.500 EUR betragen.

Konditionen

Es können Darlehen bis zu 30 Jahre Laufzeit gewährt werden. Die Auszahlungsquote beträgt 100 %. Der Zinssatz ist fest für die gesamte Laufzeit des Darlehens und beträgt nominal 1,0 % p. a. Das Darlehen ist innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abzurufen. Die Auszahlung selbst erfolgt nach Baufortschritten.

Es werden nachfolgende Tilgungszuschüsse für Familien mit Kindern gewährt:

 
Familie Tilgungszuschuss
Familie mit einem Kind 5 %
Familie mit 2 Kindern 10 %
Familie mit 3 Kindern 15 %
Familie mit 4 Kindern 20 %

Die Auszahlung des Tilgungszuschusses erfolgt als Gutschrift mit Zahlung der 1. Tilgungsleistung und setzt das Förderdarlehen um den entsprechenden Betrag herab. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Eigenkapital

Es müssen 20 % der förderfähigen Kosten über eigenes Kapital erbracht werden. Als Eigenkapital werden anerkannt:

  • eigene Geldmittel und Guthaben ohne Rückzahlungsverpflichtung gegenüber Dritten (Schenkungen) und
  • Wert der Selbsthilfe. Hierzu ist eine Helferliste mit allen am Bau unentgeltlich beteiligten Helfern mit Berufsangaben zu erstellen. Der Wert der Leistung ist durch eine Bestätigung des Umfangs der Selbsthilfeleistungen durch den zuständigen Architekten bzw. verantwortlichen Bauleiter zu bestätigen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


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