Bei diesem Programm handelt es sich um eine Zusatzförderung aus dem Förderprogramm Wohnungsbau BW 2022. Es richtet sich an Familien, die eine ältere Immobilie kaufen und energetisch sanieren möchten. Die Zusatzförderung kann nur als Ergänzung zu dem Finanzierungsbaustein "Basisförderung Z15-Darlehen" in Anspruch genommen werden.
Das muss vorab erfüllt sein
Die Zusatzförderung ist nur möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- die Bedingungen der Basisförderung (Z15-Darlehen) sind eingehalten,
- die Basisförderung wird in Anspruch genommen,
- das Vorhaben wird als Gebrauchterwerb gewertet und die Immobilie ist somit älter als 4 Jahre.
2.1.4.1 Das wird gefördert
Folgende Vorhaben werden gefördert:
- die energetische Sanierung führt eine Verbesserung zum aktuellen Energieverbrauch der Immobilie herbei,
- die energetische Sanierung erfolgt innerhalb von 10 Jahren nach Zusage der Basisförderung,
- die energetische Sanierung erfolgt mit einem zugelassenen Energieberater nach der Liste www.energie-effizienz-experten.de,
- die Maßnahmen entsprechen den technischen Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Es liegt eines der folgenden Vorhaben vor:
Förderungen |
Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpakete
- an der Gebäudehülle,
- an der Anlagentechnik,
- an der Wärmeerzeugung, Heizungstechnik, Heizungsoptimierung.
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Maßnahmen mit Sanierungsfahrplan
- Umsetzung eines Schritt-für-Schritt-Sanierungsfahrplans eines Energieberaters.
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Sanierung zum Effizienzhaus
- Denkmal,
- Effizienzhaus 70,
- Effizienzhaus 55,
- Effizienzhaus 40.
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2.1.4.2 Darlehenskonditionen
Die Förderung erfolgt über ein durch die L-Bank ausgegebenes zinsverbilligtes Darlehen.
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Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpaket |
Maßnahmen mit Sanierungsfahrplan |
Sanierung Plus und Denkmal |
Darlehenshöhe |
50.000 EUR |
50.000 EUR |
120.000 EUR |
Sollzins |
1,00 % |
1,00 % |
1,00 % |
Tilgungsfreie Anlaufzeit |
3 % p. a. vom Bruttodarlehen |
3 % p. a. vom Bruttodarlehen |
3 % p. a. vom Bruttodarlehen |
Bereitstellungszinsen |
ab 13. Monat nach Zusagedatum |
ab 13. Monat nach Zusagedatum |
ab 13. Monat nach Zusagedatum |
Sollzinsbindung |
10 Jahre |
10 Jahre |
10 Jahre |
Zinsverbilligung |
10 Jahre |
10 Jahre |
10 Jahre |
Auszahlung |
100 % |
100 % |
100 % |
Zinstermine |
monatlich |
monatlich |
monatlich |
Wohnraumbindung |
bis Ende der Zinsverbilligung |
bis Ende der Zinsverbilligung |
bis Ende der Zinsverbilligung |
Darlehensbesicherung |
Grundpfandrechte |
Grundpfandrechte |
Grundpfandrechte |
Tilgungszuschuss |
– |
3 % der Darlehenssumme |
3 % des Darlehens, max. 3.600 EUR |
2.1.4.3 Antragstellung
Die Zusatzförderung kann nur zusammen mit der Basisförderung Z15-Darlehen über die Wohnraumförderstelle beantragt werden.
2.1.4.4 Keine Kombination mit steuerlichen Förderungen
Eine Kombination der geförderten Maßnahme mit einer steuerlichen Förderung gemäß § 35a Abs. 3 und § 35c EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistung) ist nicht möglich.