Darlehenshöhe
Gefördert werden 100 % der förderfähigen Kosten, max. 50.000 EUR pro Wohneinheit. Der Darlehensmindestbetrag beläuft sich auf 10.000 EUR.
Konditionen
- Die Darlehen können mit folgenden Laufzeiten vereinbart werden: 10, 20 oder 30 Jahre, davon ein Jahr tilgungsfrei.
- Die jeweils aktuell geltenden Nominal- und Effektivzinssätze können im Internet unter www.ib-sachsen-anhalt.de abgerufen werden.
- Eine Ablösung bestehender Darlehen bzw. Nachfinanzierungen von bereits abgeschlossenen Maßnahmen ist nicht möglich.
- Der Antragsteller muss die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung nachweisen.
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