Die Förderungen des Landes Schleswig-Holstein erfolgen über die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Für private Haushalte und Wohnungsunternehmen werden insbesondere folgende Programme angeboten:

 

Programme für Schleswig-Holstein

2.15.1 IB.SH Immofix

Dieses Darlehen soll die Immobilienfinanzierung zu einem äußerst günstigen Zinssatz ergänzen. Dabei kann man aus 2 Tilgungsvarianten wählen.

[1] Siehe IB, Produktinformationen IB.SH Immofix, Stand 12/2023

2.15.1.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die das Darlehen für eine selbstgenutzte Immobilie benötigen (ausgeschlossen sind Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze).

2.15.1.2 Das wird gefördert

Gefördert wird

  • Neubau,
  • Kauf oder
  • Modernisierung.

Die Immobilie muss im Land Schleswig-Holstein belegen sein.

Varianten

Es sind 2 Darlehensvarianten möglich:

  • Variante A: Die Tilgung erfolgt mittels gleichbleibender monatlicher Belastung für die Dauer der Zinsbindung.
  • Variante B: Die Tilgung erfolgt durch Zuteilung eines Bausparvertrags.

Der Darlehensbetrag muss mindestens 15.000 EUR betragen.

2.15.1.3 Darlehenskonditionen

Zinsbindungsfristen sind für 5, 10 oder 15 Jahre möglich bei einem Tilgungssatz von 2 % oder 3 % bzw. 1 % und 2 % bei 15 Jahren Zinsbindung p. a. Bereitstellungszinsen werden ab dem 7. Monat nach Darlehenszusage mit 3 % pro Jahr erhoben.

  • Auszahlung bei Neubau: 50 % bei Baubeginn und 50 % bei Fertigstellung des Rohbaus.
  • Auszahlung bei Kauf: in einer Summe bei Fälligkeit des Kaufpreises.
  • Auszahlung bei Modernisierung: in einer Summe zu Beginn des Vorhabens.

Eigenkapital

Es wird eine Eigenbeteiligung von 7,5 % der Gesamtkosten in Form von Eigenkapital und/oder Arbeitsleistung an der zu fördernden Immobilie verlangt. Dies gilt aber nur bei Neubau und Kauf.

2.15.1.4 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt online unter finanzass.ib-sh.de. Auf der Webseite der IB (www.ib-sh.de/) findet man auch einen Tilgungsrechner sowie die Konditionenübersicht.

2.15.2 IB.SH Immoflex

Dieses Darlehen unterscheidet sich vom zuvor genannten Immofix-Darlehen nur darin, dass ein jährliches Sondertilgungsrecht vereinbart werden kann. Die Sondertilgung ist kostenfrei in Höhe von 10 % des Darlehensbetrags möglich, aber nur in maximal 2 Zahlungen.

[1] Siehe IB, Produktinformationen IB.SH Immoflex, Stand 12/2023

2.15.3 IB.SH Immokonstant 24

Dieses Darlehen unterscheidet sich von Programm IB.SH Immofix darin, dass ein fest vereinbarter Zinssatz über die gesamte Laufzeit von 24 Jahren angeboten wird. Das Darlehen ist nach 24 Jahren vollständig zurückgezahlt.

[1] Siehe IB, Produktinformationen IB.SH Immokonstant24, Stand 12/2023

2.15.4 IB.SH WEGfinanz

Dieses Programm soll Wohnungseigentümergemeinschaften den Weg zu günstigen Fördermitteln vereinfachen. Dabei haftet jedes WEG-Mitglied ausschließlich für das eigene Darlehen.

[1] Siehe IB, Produktinformationen IB.SH WEGfinanz, Stand 4/2023

2.15.4.1 Antragsberechtigung

Wohnungseigentümergemeinschaften, vertreten durch den bestellten Verwalter.

2.15.4.2 Das wird gefördert

Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben nach Beschlussfassung in Eigentümerversammlung.

 

IB unterstützt vor Ort in der Versammlung

Die IB bietet gegen Honorar an, als Gast/Berater an der Eigentümerversammlung teilzunehmen, die Fragen der Wohnungseigentümer vor Ort zu beantworten und die Finanzierung zu begleiten.

Kosten für IB-Beratung und Begleitung

Für die Beratung und Begleitung wird von der IB.SH ein Honorar erhoben. Dies staffelt sich nach der Anzahl der Wohneinheiten im Objekt:

  • 1-5 Wohneinheiten = 1.500 EUR
  • 6-10 Wohneinheiten = 3.000 EUR
  • 11-20 Wohneinheiten = 5.000 EUR
  • 21-50 Wohneinheiten = 10.000 EUR
  • ab 51 Wohneinheiten = 15.000 EUR

Die Kosten können in die Finanzierung eingebunden werden.

So wird gefördert

Die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt eine konkrete Modernisierungsmaßnahme sowie die Beratung durch die IB.SH. Die Gemeinschaft bevollmächtigt ihren Verwalter mit der Koordination der Finanzierung, an das sich ein Kreditprüfungsverfahren anschließt.

Gefördert wird mit Darlehensbeträgen von mindestens 5.000 EUR und max. 35.000 EUR pro Wohnungseigentümer. Es wird eine gleichbleibende monatliche Belastung vereinbart. Die Darlehensmittel werden zu Beginn des Vorhabens bereitgestellt.

Die Förderanträge sind vom Verwalter direkt bei der IB.SH einzureichen.

2.15.5 IB.SH Immo Effizienzhaus

Dieses Darlehen ergänzt die weitere Immobilienfinanzierung. Ziel ist die Einhaltung energetischer Mindeststandards. Gefördert wird mit einem äußerst günstigen Zinssatz mit langfristiger Zinsbindung. Wird eine Immobilie erworben und innerhalb von 12 Monaten energetisch saniert, ist hierfür ebenfalls eine Förderung möglich.

2.15.5.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die das Darlehen für eine selbstgenutzte Immobilie benötigen. Ausgeschlossen sind Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze.

2.15.5.2 Das wird gefördert

Gefördert werden

  • der Neubau oder Neubaukauf einer Immobilie, die die energetischen Mindeststandards einhält. Die Immobilie muss bei Jahresprimärenergiebedarf (QP) und Transmissionswärmeverlust (H'T) die Anforderungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) um mindestens 10 % unterschreiten;
  • der Kauf einer Immobilie, die mindest...

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