Dieses Darlehen soll die Immobilienfinanzierung zu einem äußerst günstigen Zinssatz ergänzen. Dabei kann man aus 2 Tilgungsvarianten wählen.
2.15.1.1 Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die das Darlehen für eine selbstgenutzte Immobilie benötigen (ausgeschlossen sind Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze).
2.15.1.2 Das wird gefördert
Gefördert wird
- Neubau,
- Kauf oder
- Modernisierung.
Die Immobilie muss im Land Schleswig-Holstein belegen sein.
Varianten
Es sind 2 Darlehensvarianten möglich:
- Variante A: Die Tilgung erfolgt mittels gleichbleibender monatlicher Belastung für die Dauer der Zinsbindung.
- Variante B: Die Tilgung erfolgt durch Zuteilung eines Bausparvertrags.
Der Darlehensbetrag muss mindestens 15.000 EUR betragen.
2.15.1.3 Darlehenskonditionen
Zinsbindungsfristen sind für 5, 10 oder 15 Jahre möglich bei einem Tilgungssatz von 2 % oder 3 % bzw. 1 % und 2 % bei 15 Jahren Zinsbindung p. a. Bereitstellungszinsen werden ab dem 7. Monat nach Darlehenszusage mit 3 % pro Jahr erhoben.
- Auszahlung bei Neubau: 50 % bei Baubeginn und 50 % bei Fertigstellung des Rohbaus.
- Auszahlung bei Kauf: in einer Summe bei Fälligkeit des Kaufpreises.
- Auszahlung bei Modernisierung: in einer Summe zu Beginn des Vorhabens.
Eigenkapital
Es wird eine Eigenbeteiligung von 7,5 % der Gesamtkosten in Form von Eigenkapital und/oder Arbeitsleistung an der zu fördernden Immobilie verlangt. Dies gilt aber nur bei Neubau und Kauf.
2.15.1.4 Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt online unter finanzass.ib-sh.de. Auf der Webseite der IB (www.ib-sh.de/) findet man auch einen Tilgungsrechner sowie die Konditionenübersicht.
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