Dieses Darlehen ergänzt die weitere Immobilienfinanzierung. Ziel ist die Einhaltung energetischer Mindeststandards. Gefördert wird mit einem äußerst günstigen Zinssatz mit langfristiger Zinsbindung. Wird eine Immobilie erworben und innerhalb von 12 Monaten energetisch saniert, ist hierfür ebenfalls eine Förderung möglich.

2.15.5.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die das Darlehen für eine selbstgenutzte Immobilie benötigen. Ausgeschlossen sind Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze.

2.15.5.2 Das wird gefördert

Gefördert werden

  • der Neubau oder Neubaukauf einer Immobilie, die die energetischen Mindeststandards einhält. Die Immobilie muss bei Jahresprimärenergiebedarf (QP) und Transmissionswärmeverlust (H'T) die Anforderungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) um mindestens 10 % unterschreiten;
  • der Kauf einer Immobilie, die mindestens den Energiestandard Effizienzhaus SH 100 einhält;
  • der Kauf mit Modernisierung einer Immobilie, die innerhalb von 12 Monaten nach Vollauszahlung mindestens beim Jahresprimärenergiebedarf QP und Transmissionswärmeverlust H'T den Standard Effizienzhaus SH 100 erreicht.

Alle Objekte müssen in Schleswig-Holstein belegen sein.

 

Energetische Förderstandards

Weitere Informationen zum Effizienzhaus SH-Standard findet man in der Anlage "Energetische Förderstandards und Mindestanforderungen", die auf der Webseite der IB.SH heruntergeladen werden kann.

Voraussetzung für ein Aufstockungsdarlehen ist, dass das Objekt entweder den KfW-Effizienzhaus-Standard 40 erreicht oder mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt.

2.15.5.3 Darlehenskonditionen

Es wird ein Darlehen in Höhe von 40 % der Gesamtkosten gewährt, maximal 150.000 EUR.

Zinsbindungsfrist gilt für 15 Jahre bei einem Tilgungssatz von 1 % und 2 % p. a. Bereitstellungszinsen werden ab dem 7. Monat nach Darlehenszusage mit 3 % pro Jahr erhoben. Eine vorzeitige Rückzahlung des Gesamtbetrags ist möglich.

Die Auszahlung der Darlehen erfolgt

  • Bei Neubau: 50 % bei Baubeginn und 50 % bei Fertigstellung des Rohbaus.
  • Bei Kauf in einer Summe bei Fälligkeit des Kaufpreises.
  • Bei Kauf mit Modernisierung in einer Summe bei Fälligkeit des Kaufpreises.

Eigenkapital

Es wird eine Eigenbeteiligung von 7,5 % der Gesamtkosten in Form von Eigenkapital und/oder Arbeitsleistung an der zu fördernden Immobilie verlangt. Dies gilt aber nur bei Neubau und Kauf.

2.15.5.4 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt online unter finanzass.ib-sh.de. Auf der Webseite der IB (www.ib-sh.de/) findet man auch einen Tilgungsrechner sowie die Konditionenübersicht.

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