Das Land Bayern stellt über die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) 2 interessante Förderprogramme zur Verfügung:
2.2.1 Bayerisches Modernisierungsprogramm
Dieses Programm soll Eigentümer motivieren, Wohnungen in Mehrfamilienhäusern zu modernisieren oder zu erneuern. Gefördert werden auch Pflegeplätze in zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen nach den §§ 71 und 72 SGB XI (stationäre Pflegeeinrichtungen).
2.2.1.1 Antragsberechtigung
Das Förderprogramm richtet sich an Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher von Mietwohngebäuden und stationären Pflegeeinrichtungen.
2.2.1.2 Das wird gefördert
Das Förderobjekt, an dem die Modernisierung und Erneuerung (Instandsetzung) vorgenommen werden soll, muss mindestens 3 Mietwohnungen haben. Bei stationären Pflegeeinrichtungen müssen mindestens 8 Pflegeplätze vorhanden sein.
Kein Wohnungseigentum
An keiner der Wohnungen des Förderobjekts darf Wohnungseigentum begründet sein.
Es darf sich bei dem Mehrfamilienhaus um keinen Neubau handeln. Folgende Altersvoraussetzungen werden verlangt:
Bei Antragstellung 15 Jahre alt |
Bei Antragstellung 5 Jahre alt |
Werden ausschließlich die unten aufgeführten Maßnahmen durchgeführt, muss das Gebäude am 31. Dezember des Jahres der Antragstellung mindestens 15 Jahre alt sein. Maßnahmen:
- Instandsetzung und Modernisierung, z. B. Veränderung des Wohnungszuschnitts, Erneuerung von Sanitärinstallation, Wasserversorgung und Fußböden sowie bauliche Maßnahmen nach einem Teilrückbau, wie z. B. Dachaufbau;
- Barrierereduzierung, z. B. Nachrüstung von Aufzügen, Optimierung des Wohnungszuschnitts;
- Verbesserung der Außenanlagen, z. B. Schaffung von Grünanlagen, gebäudebezogenen Außenanlagen, Anlage von Spielplätzen;
- Verbesserung der Energieeffizienz unter Beachtung geltender Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes, z. B. Dämmung, Fenstererneuerung, Austausch von Zentralheizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen;
- sonstige Baumaßnahmen, z. B. Hochwasserschutz, Lärmschutz, Radonsanierung;
- Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen;
- Eingangsbereich und Wohnungszugang;
- vertikale Erschließung/Überwindung von Niveauunterschieden;
- Anpassung der Raumgeometrie;
- Maßnahmen an Sanitärräumen;
- Bedienelemente, Stütz- und Haltesysteme, Orientierung, Kommunikation;
- Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen;
- Standard Altersgerechte Wohnung/Altersgerechtes Haus;
- Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit entsprechend DIN 18040-2.
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Werden energetische Maßnahmen nach der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) durchgeführt, muss, unabhängig davon, ob als alleinige Maßnahme oder in Verbindung mit den in der Anlage aufgeführten baulichen Maßnahmen beziehungsweise Maßnahmen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), das Gebäude am 31. Dezember des Jahres der Antragstellung mindestens 5 Jahre alt sein. |
Förderzweck
Der Förderzweck dieses Programms ist die Erhöhung des Gebrauchswerts von Wohnraum. Dies kann durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
- Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse,
- Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse älterer Menschen,
- Energie- und Wassereinsparung (Schonung von Ressourcen),
- Minderung von Treibhausgas-Emissionen infolge einer Modernisierung,
- Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien,
- Erhaltung und Wiederherstellung der städtebaulichen Funktion älterer Wohnviertel sowie
- allgemein die Unterstützung von Haushalten bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum durch ein allgemeines Belegungsrecht und durch Sicherstellung einer sozialverträglichen Miete nach der Modernisierung.
Die einzelnen förderfähigen Maßnahmen und die dabei zu beachtenden technischen Mindestanforderungen sind in den Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) oder Einzelmaßnahmen (BEG EM) – geregelt. Diese können auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unter www.energiewechsel.de abgerufen werden.
Achtung: Mietpreisbindung!
Es handelt sich bei den Fördermitteln um Mittel des sozialen Wohnungsbaus. Entsprechend unterliegen die geförderten Wohnungen den Belegungsbedingungen und Mietpreisbedingungen des Landes Bayern.
So wird gefördert
Gefördert wird als Projektförderung die Gesamtmaßnahme. Die Bayern Labo beteiligt sich im Wege einer Anteilsfinanzierung in Form eines zinsverbilligten Kapitalmarktdarlehens und ergänzender Zuschüsse (Gesamtförderung).
Die für die Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen entstehenden Aufwendungen sind bis zu 60 % vergleichbarer Neubaukosten förderfähig. Im begründeten Einzelfall fördert die Bayern Labo bis zu 75 % ve...