Berlin bietet über die Investitionsbank Berlin (IBB) 4 interessante Förderprogramme an:
2.3.1 IBB Wohnraum Modernisieren
Dieses Programm fördert Maßnahmen zur Instandsetzung und Modernisierung mit energetischem Fokus an bestehenden Wohngebäuden.
2.3.1.1 Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind:
- kommunale und private Wohnungsunternehmen,
- Wohnungsbaugenossenschaften,
- Vermieter,
- Investoren,
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und
- selbstnutzende Wohnungseigentümer.
2.3.1.2 Das wird gefördert
Folgende Maßnahmen an einem in Berlin belegenen Gebäude werden über dieses Programm gefördert:
- Verbesserung der Energieeffizienz in Form von energetischen Einzelmaßnahmen, z. B. Wärmedämmung, Fenstererneuerung, Erneuerung der Heizungstechnik (u. a. Wärmepumpe) einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen,
- Einsatz von erneuerbaren Energien, z. B. Photovoltaik, Wasser, Wind und Biogas,
- barrierereduzierende Maßnahmen, z. B. Nachrüstung von Aufzügen und Treppenliften,
- allgemeine Instandsetzung und Modernisierung von Wohnraum, z. B. Veränderung des Wohnungszuschnitts, Erneuerung von Sanitärinstallation, Wasserversorgung,
- Erweiterung durch Aufstockung, Anbau und Ausbau sowie
- sonstige Baumaßnahmen, z. B. Lärmschutz oder Behebung von Kellerwasserschäden.
Alle Maßnahmen müssen den jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und technischen Mindestvoraussetzungen entsprechen.
2.3.1.3 Darlehenskonditionen
Gewährt wird ein zinsgünstiger Kredit in Höhe der förderfähigen Kosten bis zu 100.000 EUR je Wohneinheit.
Werden energetische Einzelmaßnahmen umgesetzt, erfolgt die Förderung mit einer Zinssubvention von bis zu 0,2 % p. a. mit einer Zinsbindung von 10 Jahren. Bei einem Einsatz von erneuerbaren Energien, erfolgt eine Zinssubvention von bis zu 0,3 % p. a. mit einer Zinsbindung von 10 Jahren.
Hinzuziehung eines Energieeffizienz-Experten
Für die Beantragung der Förderung und den Nachweis der Durchführung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten bzw. eines Fachunternehmens (im Fall von Heizungstechnik und Heizungsoptimierung) erforderlich.
Die Darlehenslaufzeiten sind variabel mit bis zu 30 Jahren und einem Tilgungsfreijahr möglich. Die Zinsbindungsfristen können ebenfalls frei vereinbart werden. Die Darlehen werden tagesaktuell kalkuliert. Für eine vorzeitige oder teilweise Rückzahlung innerhalb der Zinsbindungsfrist wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.
Selbstgenutztes Wohneigentum
Auf die Eintragung einer Grundschuld bis zu einer Darlehenshöhe von 50.000 EUR kann bei selbstgenutztem Wohneigentum verzichtet werden.
Eigenkapital
Ist der Antragsteller Wohnungseigentümer, wird ein Eigenkapitaleinsatz von mindestens 7,5 % der Kaufpreissumme bzw. der Herstellungs- und Anschaffungskosten verlangt. Eigenleistungen in Form einer "Muskelhypothek" werden nicht angerechnet.
Auszahlung
Das Darlehen wird zu 100 % ausgezahlt und muss innerhalb von 18 Monaten nach Darlehenszusage abgerufen werden. Für einen nicht abgerufenen Betrag wird ab dem 4. Monat nach Zusage eine Bereitstellungsprovision von 0,25 % pro Monat berechnet.
2.3.1.4 Antragstellung
Der Förderantrag kann über das Antragsportal der IBB gestellt werden. Der Förderantrag muss vom Antragsteller vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Es dürfen zuvor keine Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden. Die Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabenbeginn.
2.3.2 BEG-Wohngebäude – Sanieren (KfW 261)
Hier erfolgt die Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Wohngebäude (261) der KfW, die über die IBB-Bank abgewickelt wird (s. hierzu Erläuterungen in Kap. 1.1).
2.3.3 ENEO-Energieberatung für Effizienz und Optimierung
Dieses Programm richtet sich an Eigentümer von Wohnimmobilien, die energetische Modernisierungsmaßnahmen vornehmen möchten. Damit die energetischen Anforderungen eingehalten werden, unterstützt das Programm die Aufwendungen für Energiegutachten und individuelle Energieberatung.
2.3.3.1 Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Eigentümer einer selbstgenutzten oder vermieteten und in Berlin belegenen Wohnimmobilie:
- Eigentümer eines Eigenheims,
- Wohnungseigentümergemeinschaften,
- private Investoren,
- Wohnungsunternehmen und -genossenschaften.
Diese Maßnahme wird gefördert
Gefördert wird die Erstellung von Gutachten mit konkreten Modernisierungsempfehlungen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden in Berlin durch ausgewählte Energieberater (z. B. www.energie-effizienz-experten.de).
2.3.3.2 Förderkonditionen
Für ein Energiegutachten werden folgende Zuschüsse gewährt:
Anzahl der Wohneinheiten |
Zuschuss |
1-2 |
500 EUR |
3-10 |
750 EUR |
11-30 |
1.000 EUR |
31-50 |
1.250 EUR |
51-100 |
1.500 EUR |
mehr als 100 |
2.000 EUR |
Sollten die Nettokosten des Gutachtens geringer sein als der Zuschuss, erfolgt eine Kürzung des Zuschussbetrags.
2.3.3.3 Antragstellung
Der Förderantrag kann bei der IBB Business Team GmbH gestellt werden, das elektronische Antragssystem findet man unter www.ibb-business-team.de/eneo. Hier erhält man auch weitere Hinweise zur Förderung.
2.3.4 Effiziente Gebäude Plus
Wie der Programmname schon sagt, ge...