Folgende Maßnahmen an einem in Berlin belegenen Gebäude werden über dieses Programm gefördert:

  • Verbesserung der Energieeffizienz in Form von energetischen Einzelmaßnahmen, z. B. Wärmedämmung, Fenstererneuerung, Erneuerung der Heizungstechnik (u. a. Wärmepumpe) einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen,
  • Einsatz von erneuerbaren Energien, z. B. Photovoltaik, Wasser, Wind und Biogas,
  • barrierereduzierende Maßnahmen, z. B. Nachrüstung von Aufzügen und Treppenliften,
  • allgemeine Instandsetzung und Modernisierung von Wohnraum, z. B. Veränderung des Wohnungszuschnitts, Erneuerung von Sanitärinstallation, Wasserversorgung,
  • Erweiterung durch Aufstockung, Anbau und Ausbau sowie
  • sonstige Baumaßnahmen, z. B. Lärmschutz oder Behebung von Kellerwasserschäden.

Alle Maßnahmen müssen den jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und technischen Mindestvoraussetzungen entsprechen.

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