Das Land hat über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) derzeit ein interessantes Programm aufgelegt:

 

Programm für Brandenburg

  • Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau[1]
[1] Kurzinformation Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau, Stand 04/2023.

2.4.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind:

  • kommunale Wohnungsgesellschaften,
  • Wohnungsgenossenschaften und
  • private Investoren der Wohnungswirtschaft.

2.4.2 Das wird gefördert

Das Programm soll der langfristigen Finanzierung von komplexen energieeffizienten Projekten in der Wohnungswirtschaft dienen. Gefördert werden Neubauten und Maßnahmen der Umnutzung sowie der Sanierung von Mietwohnungen zum Erreichen von Effizienzhausstandards.

Die ILB gewährt einen Tilgungszuschuss, wenn eine durch die KfW geförderte Maßnahme einen KfW geförderten Effizienzhausstandard erreicht. Den Tilgungszuschuss der ILB wird zusätzlich zum KfW-Tilgungszuschuss vergeben. Der Tilgungszuschuss der ILB beträgt 5 % des Darlehensbetrags, der sich aus dem Zusagebetrag abzüglich des KfW-Tilgungszuschusses ergibt.

Der Tilgungszuschuss wird nach Ablauf der gewählten Zinsbindung von der ILB gutgeschrieben. Durch den Tilgungszuschuss wird die Restschuld mit einem Mal reduziert. Voraussetzung für die Gutschrift ist ein störungsfreier Darlehensverlauf.

Nicht geförderte Maßnahmen

Folgende Aufwendungen werden nicht gefördert:

  • Maßnahmen an Wohn-, Alten- und Pflegeheimen,
  • Maßnahmen an Ferien- und Wochenendhäusern sowie
  • Umschuldungen oder Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben.

2.4.3 Antragstellung

Das Antragsformular steht im Dokumentencenter der ILB zur Verfügung und ist dort nach dem Ausfüllen aller geforderten Anlagen vor Beginn der Maßnahme bei der ILB einzureichen. Der KfW-Darlehensantrag muss ebenfalls vorgelegt werden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


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