Einen Zuschuss erhält man für eine Investition in die Heizungsoptimierung. Die Heizungsanlage muss mindestens 2 Jahre alt sein und befindet sich in einem Wohngebäude.

Diese Heizungsanlagen werden bezuschusst:

 
Energieträger Wohneinheiten Maßnahmen
Heizungscheck Hydraulischer Abgleich Umfeldmaßnahmen
Gas bis 5 förderfähig förderfähig
Gas ab 6 förderfähig
Sonstige ab 1 förderfähig förderfähig förderfähig
 
Maßnahmengruppe Einzelmaßnahmen
Die Analyse des Ist-Zustands (z. B. Heizungs-Check DIN EN 15378) nebst nebenstehenden Einstellungen
  • Absenkung Vorlauftemperatur und Optimierung der Heizkurve
  • Aktivierung der Nachtabsenkung
  • Optimierung des Zirkulationsbetriebs
  • Absenkung der Warmwassertemperatur
  • Absenkung der Heizgrenztemperatur
Umfeldmaßnahmen
  • Austausch von Umwälz- und Zirkulationspumpen
  • Voreinstellbare Thermostatventile/smarte Thermostate
  • Dämmung von Wärmeverteilleitungen
  • Niedertemperaturheizkörper und Flächenheizsysteme
  • Einbau von Smart Metering-Systemen
  • Fachplanung und Baubegleitung
Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B  

Nicht gefördert werden:

  • Analyse des IST-Zustands inkl. der möglichen Einstellungen bei Gebäuden, deren Anlagen zur Wärmeerzeugung Erdgas nutzen,
  • der hydraulische Abgleich nach Verfahren A,
  • der hydraulische Abgleich nach Verfahren B bei Gebäuden mit mehr als 5 Wohneinheiten, deren Wärmeerzeugungsanlagen mit Erdgas betrieben werden,
  • Einbau bzw. Austausch von Wärmeerzeugern oder Durchlauferhitzern,
  • Maßnahmen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erfolgen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge