Einen Zuschuss erhält man für eine Investition in die Heizungsoptimierung. Die Heizungsanlage muss mindestens 2 Jahre alt sein und befindet sich in einem Wohngebäude.
Diese Heizungsanlagen werden bezuschusst:
Energieträger | Wohneinheiten | Maßnahmen | ||
---|---|---|---|---|
Heizungscheck | Hydraulischer Abgleich | Umfeldmaßnahmen | ||
Gas | bis 5 | – | förderfähig | förderfähig |
Gas | ab 6 | – | – | förderfähig |
Sonstige | ab 1 | förderfähig | förderfähig | förderfähig |
Maßnahmengruppe | Einzelmaßnahmen |
---|---|
Die Analyse des Ist-Zustands (z. B. Heizungs-Check DIN EN 15378) nebst nebenstehenden Einstellungen |
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Umfeldmaßnahmen |
|
Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B |
Nicht gefördert werden:
- Analyse des IST-Zustands inkl. der möglichen Einstellungen bei Gebäuden, deren Anlagen zur Wärmeerzeugung Erdgas nutzen,
- der hydraulische Abgleich nach Verfahren A,
- der hydraulische Abgleich nach Verfahren B bei Gebäuden mit mehr als 5 Wohneinheiten, deren Wärmeerzeugungsanlagen mit Erdgas betrieben werden,
- Einbau bzw. Austausch von Wärmeerzeugern oder Durchlauferhitzern,
- Maßnahmen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erfolgen.
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