Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Erbbauberechtigte, die eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzen.
Nicht antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften. Für sie steht das Programm IFB-WEGfinanz zur Verfügung (s. Kap. 2.6.5).
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