Die Laufzeit und die Zinsfestschreibung werden mit 10 Jahren und regelmäßig einem tilgungsfreien Anlaufjahr vereinbart.

Wird das Darlehen nicht vollständig abgerufen, wird für die nicht abgerufenen Beträge (6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach dem Zusagedatum) eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,15 % pro Monat erhoben. Für die Dauer der Zinsfestschreibung von 10 Jahren erfolgt aus Mitteln des Landes Hessen eine zusätzliche Zinsverbilligung von 1 % p. a.

Darlehenshöhe

Es können Darlehen bis 50.000 EUR pro Vorhaben beantragt werden. Das Mindestdarlehen muss 10.000 EUR betragen. Die Darlehensauszahlung erfolgt zu 100 % des zugesagten Betrags. Gefördert werden aber nur 90 % der förderfähigen Kosten. Die fehlenden Beträge müssen über Eigenkapital beschafft werden.

Eigenkapital

Der Eigenkapitalquote beträgt 10 % der Gesamtkosten der Maßnahmen.

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