Überblick

Diese Immobilien öffnet der Betreiber gezielt dem Personenverkehr. Deshalb herrschen hier erhöhte Verkehrssicherungspflichten. Dabei besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen den Speiselokalen und den Einkaufszentren, bei denen das Auge ganz bewusst "zur Ware hin" abgelenkt und dadurch das Risiko erhöht wird. Doch auch bei anderen Stätten mit regem Publikumsverkehr gelten häufig gesteigerte Anforderungen an die Sicherungspflicht.

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