Die Notar- und Grundbuchgebühren richten sich nach den Bestimmungen des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG). Ihre Höhe richtet sich nach dem Gegenstandswert, beim Erwerb einer Sondereigentumseinheit also nach deren Kaufpreis. Für die Beurkundung eines Kaufvertrags über eine Sondereigentumseinheit erhält der Notar 2 Gebühren, für die Eintragung des Erwerbers als Eigentümer im Grundbuch fällt eine Gerichtsgebühr an. Die Gebührentatbestände sind im Kostenverzeichnis mit einer Nummer versehen (KV-Nr.), die auch die Gebührenhöhe festlegt. In Kombination mit dem Geschäftswert ergibt sich sodann der entsprechende Betrag. Für Grundbuchsachen maßgeblich ist insoweit Tabelle B des Gebührenverzeichnisses.
Wohnungskauf mit Grundschuldbestellung
Die Kaufvertragsparteien einigen sich auf einen Kaufpreis von 200.000 EUR. Die Finanzierung soll durch Grundschuld zugunsten der Bank des Käufers in Höhe von 150.000 EUR und 50.000 EUR Eigenkapital erfolgen. Die Abwicklung erfolgt über Notaranderkonto.
Folgende Gebühren entstehen
Notargebühren | Gebühr | Geschäftswert | Betrag (EUR) |
---|---|---|---|
Beurkundung des Kaufvertrags | 2,0 | 200.000 | 870,00 |
Beurkundung der Grundschuld | 1,0 | 150.000 | 354,00 |
Vollzug des Kaufs | 0,5 | 200.000 | 217,50 |
Notaranderkonto | 0,5 | 200.000 | 217,50 |
Betreuungsgebühr | 0,5 | 200.000 | 217,50 |
Unterschriftsbeglaubigung | 0,5 | 200.000 | 217,50 |
Dokumentenpauschale | 96 Seiten | 14,40 | |
Auslagenpauschale Post, Telekommunikation | 20,00 | ||
Auslagenpauschale Grundbucheinsicht | 8,00 | ||
Zwischensumme (netto) | 2.236,40 | ||
19 % Umsatzsteuer | 405,92 | ||
Notargebühren gesamt | 2.542,32 | ||
Gerichtsgebühren/Grundbucheintragung | |||
Eintragung der Grundschuld | 1,0 | 150.000 | 354,00 |
Eintragung des Eigentümerwechsels | 1,0 | 200.000 | 435,00 |
Gerichtsgebühren gesamt | 789,00 | ||
Gesamtkosten | 3.331,32 |
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