Biomüll

Biomülltonnen müssen so aufgestellt werden, dass es nicht zu Geruchsbelästigungen kommt.[1] Auch wenn es nach sich zersetzendem organischem Müll und menschlichen Ausscheidungen riecht oder der Nachbarhund ins Treppenhaus uriniert, können Mieter die Miete mindern.

Verwahrlosung

Unzumutbarer Gestank in der Wohnung und im Treppenhaus durch stinkende Kleidung, verdorbene Speisereste und Lebensmittel, ein verwahrlostes Zimmer mit der Gefahr der Substanzschädigung der Mietsache und des Ungezieferbefalls rechtfertigen nach Abmahnung die fristlose Kündigung.[2]

Resultiert der Gestank aus einer extremen Vermüllung der Wohnung, kann der Vermieter den Mieter nach einer vorherigen Abmahnung fristlos kündigen.[3]

 
Hinweis

Bauweise des Gebäudes ist Ursache

Kommt es aufgrund der speziellen Bauweise eines Gebäudes zu erheblichen Belästigungen durch Zigarettenrauch und Essensgerüche, kann der betroffene Mieter die Miete kürzen.[4]

[1] LG Osnabrück, Urteil v. 18.6.1997, 11 S 402/96, WuM 1997, 431.
[2] AG Saarbrücken, Urteil v. 29.10.1993, 37 C 267/93, DWW 1994, 186.
[3] AG München, Urteil v. 8.8.2018, 416 C 5897/18.
[4] LG Stuttgart, Urteil v. 27.5.1998, 5 S 421/97, WuM 98, 724.

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge