Einleitung/ Nachhaltigkeitsstatement
Green Leases starten häufig mit einem einleitenden Nachhaltigkeitsstatement. In diesem werden das beidseitige Bewusstsein für den Klimawandel sowie die Notwendigkeit des Engagements zur nachhaltigen Gebäudenutzung und -optimierung beider Vertragsparteien festgehalten. Ferner wird in dem Statement definiert, ob es sich um rechtlich bindende Green Leases oder um Bemühungsklauseln handelt. Die im Eingangsstatement formulierten Sätze stellen noch keine Handlungsvorgaben dar. Sie dienen zur Orientierung beider Vertragsparteien und sollen den Rahmen für die weiteren Green-Lease-Klauseln setzen. Gegebenenfalls werden Klimazielpfade sowie Zwischenziele definiert, an denen sich die darauffolgenden Klauseln orientieren.
Die Pfade sind an die Nachhaltigkeitsstrategie des Vermietenden und/oder der Mietenden orientiert und können
- die Einhaltung der deutschen oder europäischen Verbrauchsreduktionsziele,
- die Konformität des Gebäudes mit dem CRREM-Weg (Zielpfad Energieintensität und/oder Treibhausgasemissionen),
- die Anlehnung der Reduktionspfade an die SBTi oder die NZ-AOA oder
- die Einhaltung der 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen beinhalten.
Darüber hinaus können individuelle Zielsetzungen aus möglicherweise bereits bestehenden CSR-Strategien (Corporate Social Responsibility) aufgenommen werden. Im Eingangsstatement können zudem Fokusthemen definiert werden, auf die in den Folgeklauseln eingegangen werden soll.
Kernklauseln
Die Kernklauseln sind vielschichtig und sollten, je nach Fokus und Ambition der Vermietenden und Mietenden, auf die Zielsetzungen abgestimmt werden. Meist inkludieren Green Leases als Minimum
Bei zielgenauer Formulierung und konsequenter Umsetzung lassen sich hiermit die Einhaltung von regulatorischen Vorgaben, das Erreichen der festgelegten Reduktionsziele und die Erhöhung von Gebäudezertifizierungs- und Benchmarklevels sicherstellen.
Weiterführende Klauseln
Die weiterführenden, darüber hinaus empfohlenen Klauseln umfassen operative Vorgaben
- zum nachhaltigen Wasserverbrauch,
- zum Abfall- und Recyclingmanagement,
- zu Ausbaumaßnahmen,
- zur Beschaffung und Bewirtschaftung des Gebäudes,
- zur umweltfreundlichen Reinigung,
- zur Biodiversität,
- zur Mobilität,
- zu Gesundheit und Wohlbefinden,
- zur Mieterkommunikation,
- zur Nachweisführung,
- zur mieterseitigen monetären Partizipation an Nachhaltigkeitsmaßnahmen sowie
- zu sozialen Kriterien und
- im Fall eines Vertragsbruchs.
Verwendung
Die Klauseln müssen dabei nicht alle angewendet und können beliebig kombiniert werden. Es ist jedoch zu empfehlen, die für das Objekt und die Mieterstruktur am besten geeigneten Klauseln in die Green Leases aufzunehmen.
Anhang
Im Anhang der Green Leases kann als Zusammenfassung der vereinbarten Klauseln ein Meilensteinplan beigefügt werden, der die in den Green Leases definierten Zielwerte, Zwischenziele und Optimierungsmaßnahmen mit einer entsprechenden Zeitschiene aufführt. In diesem Meilensteinplan verpflichten sich oder bekunden Vermietende und Mietende, konkrete Maßnahmen im Gebäude durchzuführen und festgelegte Ziele zeitlich terminiert einzuhalten.