Ob in Deutschland, Australien, Schweden oder dem Vereinigten Königreich: Die veröffentlichten nationalen Green-Lease-Leitfäden ähneln einander und formulieren zum Großteil gleiche Zielsetzungen. Diese umfassen im Wesentlichen Reduktionsziele für Strom-, Wärme- und Wasserverbräuche, die Offenlegung von Verbrauchsdaten sowie die aktive Kooperation zwischen Vermietenden und Mietenden. Unterschiede finden sich in nur sehr wenigen Punkten in den regionalen rechtlichen Besonderheiten sowie in den Bewertungskriterien von lokalen Gebäudezertifizierungen, die in der Green- Lease-Klausel der einzelnen Länder adressiert werden. Die einschlägigsten, derzeit international existierenden Green-Lease-Leitfäden werden im Folgenden vorgestellt.
3.3.1 Australien
In Australien hat der Immobilienverband Better Buildings Partnership (BBP) im Jahr 2016 den "BBP Leasing Standard" veröffentlicht, der Formulierungsbeispiele für Green Leases präsentiert. Der frei zugängliche Leitfaden benennt konkrete Zielsetzungsvorschläge zur Optimierung und Einhaltung der Nachhaltigkeit in Gebäuden. Er ist in die drei Hauptbereiche aufgeteilt:
- "Cooperations and Work" (Kooperation und Arbeit),
- "Management and Consumption" (Betrieb und Verbrauch) sowie
- "Reporting and Standards" (Berichtswesen und Standards).
Diese Hauptbereiche beinhalten insgesamt 20 Unterpunkte, woraus mindestens 5 festgelegte Unterpunkte, sogenannte "Core-Topics" (Kernthemen), bei Abschluss von Green Leases inkludiert werden sollten. Diese 5 Kernthemen sind:
- "Environmental Initiatives" (Umweltinitiativen),
- "Enabling Upgrade Works" (Möglichkeiten zur Durchführung von Verbesserungsmaßnahmen),
- "Energy Management" (Energiemanagement),
- "Information Sharing" (Teilen von Informationen) und
- "Performance Ratings" (Mitwirkung bei Gebäudezertifizierungen und Nachhaltigkeitsbenchmarks).
Ferner hat das BBP ein Online-Scoring-Modell zur Evaluierung der Green-Lease-Qualität entwickelt und gliedert die grünen Mietvertragsabschlüsse in Bronze-, Silber- und Gold-Bewertungen. Je mehr Klauseln aus dem Leitfaden in die Green Leases aufgenommen wurden, desto höher fällt das Rating aus. Als Minimum wird eine Green-Lease- Bewertung von Silber (über 50 %) empfohlen. Ferner hat das BBP ein Memorandum of Understanding (MoU) veröffentlicht, das eine kompaktere Version des Green-Lease- Leitfadens mit weniger verbindlichen Klauseln darstellt.
3.3.2 Vereinigtes Königreich
Im Vereinigten Königreich hat der Immobilienverband Better Buildings Partnership (BBP UK) im Jahr 2013 das Green Lease Toolkit mit Immobilienakteuren entwickelt und publiziert. Der Green-Lease-Standard soll für Gewerbemietverträge gelten und führt insgesamt 11 Hauptbestandteile auf. Diese umfassen unter anderem
- die Mitwirkungspflicht zur Einhaltung der Nachhaltigkeitsziele,
- die Reduktion von Energie, Wasser und Müll,
- die Offenlegung von Verbrauchsdaten sowie
- die Priorisierung von energieeffizienter Gebäudetechnik bei Austausch der Anlagen.
Im selben frei zugänglichen Leitfaden hat das BBP UK ein Memorandum of Understanding veröffentlicht, das eine abgeschwächte Version des Green Lease Toolkits darstellt. Aufgeführt werden
- das beidseitige Bestreben zur energetischen Verbesserung des Gebäudes,
- die Offenlegung der Verbrauchsdaten sowie
- die Durchführung von Nachhaltigkeitsgesprächen mit den Mietenden.
3.3.3 Schweden
In Schweden gibt es derzeit keine gesetzlichen Vorschriften zur Implementierung von Green Leases. Jedoch sind Großunternehmen mit über 250 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro im Rahmen des Gesetzes zur Energiekartierung dazu verpflichtet, alle 4 Jahre ihre Verbrauchsdaten offenzulegen. Erstmalig wurde ein Leitfaden für grüne Mietverträge im Jahr 2012 von lokalen Immobilieneigentümern, Mietenden und staatlichen Behörden entwickelt und veröffentlicht. Im Jahr 2016 publizierte die Immobilienbranchenorganisation Schwedens, Fastighetsägarna, einen darauf basierenden, aktualisierten Green-Lease-Leitfaden für Gewerbemietverträge. In diesem Praxisleitfaden werden 16 Mindestklauseln sowie 27 freiwillige und weiterführende Klauseln präsentiert. Die Klauseln umfassen unter anderem
- die Offenlegung von Verbrauchsdaten,
- die beidseitige Verwendung von grünem Strom,
- die Verwendung von technischem Equipment mit möglichst geringem Energieverbrauch sowie
- den Einsatz nachhaltiger Materialien.
Ein Fokus wird in diesem Leitfaden auf Anreizsysteme gelegt, um die Mietenden zur Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen zu motivieren. Ferner wird ein Aktionsplan mit konkreten Schritten zur Umsetzung und Einhaltung der in den Green Leases festgelegten Verpflichtungen präsentiert, der für Absprachen zwischen Vermietenden und Mietenden genutzt werden kann. Dieser integriert
- die jeweiligen Zielsetzungen beider Vertragsparteien,
- einen jährlichen Meilenstein zur Erreichung dieser Ziele,
- konkrete Aktionsmaßnahmen,
- die Benennung eines Projektverantwortlichen sowie
- das Abschlussdatum des erreichten Zieles.