Bei verbindlicher Formulierung und konsequenter Umsetzung helfen Green Leases, die Klimaziele der Vertragsparteien sowie die ganzheitliche Nachhaltigkeitsstrategie des Gebäudes einzuhalten. Ferner können Green Leases dabei unterstützen, steigende regulatorische Risiken zu minimieren und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Sie stärken die Qualität des Berichtswesens durch feste Vereinbarungen zur Bereitstellung von entsprechenden Dokumenten. Durch gesetzte Reduktionsziele können Energiekosten gesenkt und die CO2-Steuern für fossile Energieträger für Gebäudeeigentümer und Mietende reduziert werden. Die Partizipation der Mietenden an Nachhaltigkeitsmaßnahmen steigert das Erreichen von höheren Gebäudezertifizierungs- und Nachhaltigkeitsbenchmark-Scorings, welche wiederum zu höheren Verkaufspreisen und Mieten führen können. Leerstandsraten können durch die so gewonnenen Alleinstellungsmerkmale reduziert werden. Die Gesundheit und das Wohlbefinden der Gebäudenutzenden sowie die Reputation der Vermietenden und Mietenden kann gesteigert werden. Das Risiko von "Brown Discounts", die zu Vermietungs- und Verkaufsrestriktionen sowie zu Abschlägen im Verkaufspreis führen können, wird minimiert. Die Wirkung der Mehrwerte von Green Leases für Gebäudeeigentümer und Gebäudenutzende variiert dabei nach Ausführung und vertraglicher Zielbenennung.
4.1 Klimaziele und 17 SDGs
4.1.1 Klimaschutzziele
Kyoto-Protokoll
Aufgrund der ansteigenden Erderwärmung sind gezielte Reduktionsziele und Umsetzungen zur Minderung klimaschädlicher Gase notwendig. Das Kyoto-Protokoll (auch Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen), das im Jahr 1997 beschlossen wurde und im Jahr 2005 in Kraft getreten ist, war das erste völkerrechtlich bindende Klimaabkommen zur Reduzierung klimaschädlicher Gase. Es wurde von insgesamt 191 Staaten ratifiziert und sicherte die Reduzierung der Treibhausgasemissionen um durchschnittlich 5,2 % zwischen 2008 und 2012 gegenüber dem Jahr 1990 zu. Um die Durchschnittsziele einzuhalten, hat sich die Europäische Union (damalig 15 Mitgliedstaaten) zu einer Reduktion von 8 % gegenüber 1990 verpflichtet. Deutschland hingegen hat eine Reduktion der klimaschädlichen Gase von 21 % im Zeitraum zwischen 2008 und 2012 gegenüber dem Jahr 1990 zugesagt. Für die Jahre 2013 und 2020 wurde das zweite Verpflichtungsprotokoll, das Kyoto-II-Protokoll, aufgelegt. Dort vereinbarten die im Protokoll aufgeführten Länder, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um durchschnittlich 18 % gegenüber 1990 zu senken.
Pariser Klimaabkommen
Das Rahmenübereinkommen von Kyoto wurde im Jahr 2015 durch das Pariser Klimaabkommen (auch Übereinkommen von Paris) abgelöst. Ziel dieses Abkommens ist es, bis 2050 den globalen Temperaturanstieg auf möglichst 1,5 °C zu limitieren, aber zumindest auf deutlich unter 2 °C zu beschränken. Insgesamt haben sich 195 Staaten dazu verpflichtet, dieses Ziel einzuhalten und die Wirtschaft entsprechend klimafreundlich auszurichten. Ein Umlenken der Finanzströme hin zu nachhaltigen Investitionen ist eines der Hauptumsetzungsziele dieses Abkommens.
European Green Deal
Die Europäische Union hat die Ziele des Pariser Klimaabkommens mit seinem im Jahr 2019 veröffentlichten European Green Deal übersetzt. Darüber hinaus hat sich die EU zum Ziel gesetzt, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden. Hierzu sind Zwischenschritte vorgesehen, die eine Reduktion der Netto-Treibhausgase um mindestens 55 % bis 2030 gegenüber 1990 vorsehen. Um diese Ziele zu erreichen, hat die Europäische Kommission verschiedene Handlungsfelder initiiert, die unter anderem
- die Einführung eines CO2-Grenzausgleichsystems,
- die Einrichtung eines Klima-Sozialfonds sowie
- die Novellierung der Energiebesteuerung und des Emissionshandelssystems
umfassen. Für jeden Wirtschaftsbereich wurden zudem individuelle Ziele festgelegt. So soll beispielsweise der Anteil der erneuerbaren Energien bis 2030 auf 40 % erhöht werden. Ferner soll bis 2030 eine Reduktion des Endenergie- und Primärenergieverbrauchs um 36 % bis 39 % angestrebt werden. Das Paket "Fit für 55" übersetzt die Zielvorgaben in gültige Rechtsvorschriften.
Deutschland
Deutschland strebt an – im Gegensatz zur Zielsetzung der Europäischen Union – bereits bis 2045 treibhausgasneutral zu werden. Mit dem im Jahr 2021 geänderten Klimaschutzgesetz (KSG) wurden zudem Zwischenziele festgelegt. Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen um 65 % (statt 55 %, wie im European Green Deal festgelegt) gegenüber 1990 gemindert werden. Bis 2040 ist eine Reduktion von 88 % vorgesehen.
Die Festlegung weiterer Zwischenziele ist für die Jahre
- 2024 (Festlegung der Ziele pro Sektor für 2031 bis 2040),
- 2032 (Festlegung der Zwischenziele für 2041 bis 2045) sowie
- 2034 (Festlegung der Zwischenziele pro Sektor für 2041 bis 2045)
vorgesehen. Im Jahr 2045 soll die Klimaneutralität erreicht und nach 2050 sollen negative Emissionen angestrebt werden (§ 3 KSG).
Da der Gebäudesektor ein wesentlicher Treiber für den Anstieg der Treibhausgasemissionen ist, ...