Zur frühzeitigen Erkennung möglicher Gefahren für Gesundheit und Wohlbefinden sollte ein Beschwerdemanagement eingeführt werden. Dieses bietet die Möglichkeit, beispielsweise Störfaktoren – wenn gewünscht anonymisiert – dem Gebäudeeigentümer zu übermitteln. Zur Umsetzung empfiehlt es sich, einen Ansprechpartner innerhalb des Immobilienunternehmens zu bestimmen, der die Beschwerden aufnimmt und entsprechende Umsetzungsmaßnahmen zu deren Reduktion einleitet. Auch die Errichtung einer Mieter-App ist denkbar, mit deren Hilfe Mietende anonymisiert dem Gebäudeeigentümer ihre Bedenken mitteilen können. Dieser wird dann informiert und kann entsprechend reagieren. Sollte das Immobilienportfolio eines Gebäudeeigentümers mehrere Immobilien umfassen, empfiehlt es sich, die Errichtung eines Konzepts zum Beschwerdemanagement extern zu vergeben. Es gibt zahlreiche Firmen, die sich auf die Erstellung eines entsprechenden Managements spezialisiert haben.

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge