14.1 ESG-Berichtswesen
Im Rahmen der ESG-Berichterstattung (ESG-Reportings) für Nachhaltigkeitsberichte, Carbon Accountings, Umweltinitiativen oder Unternehmensratings ist das Einreichen unterschiedlicher Dokumente auf Vermieter- und Mieterseite erforderlich. Diese Dokumente können Verbrauchsdaten (Strom, Wärme, Wasser, Abfall) oder Angaben über die Verwendung von erneuerbaren Energien im Gebäude umfassen. Neben den ESG-Berichterstattungen des Gebäudeeigentümers haben auch Mietende beispielsweise im Rahmen eines jährlichen Unternehmensnachhaltigkeitsberichts gebäuderelevante Daten zu berichten. Die aktive Mitarbeit beider Vertragsparteien ist hier erforderlich.
Verbrauchsdatenerfassung
Zur Qualitätssicherung beispielsweise der übermittelten Verbrauchsdaten und Informationen über die Verwendung von grünem Strom, sollte eine Klausel zur Nachweisführung in Green Leases inkludiert werden. Für den Mietenden gilt dies selbstverständlich nur, wenn entsprechende vorangegangene Vereinbarungen zur Verbrauchsdatenoffenlegung oder Vereinbarungen zur Verwendung von grünem Strom getroffen wurden. Als Nachweis für die Verbrauchsdaten kann die Verbrauchskostenabrechnung der Versorger (mit Angabe der Bezugsfläche sowie des Energieverbrauchs) dienen. Sichergestellt werden sollte, dass die Daten vollständig vorliegen und qualitätsgeprüft werden. Es sollten ausnahmslos alle Zählerverbräuche vorliegen. Mittels einer Zählerliste lassen sich Lücken in der Berichterstattung frühzeitig erkennen und beheben. Sollten größere Abweichungen in den Verbräuchen festgestellt werden, sollte dies partnerschaftlich besprochen werden. Für die Verbrauchsdatenübermittlung wird die Einführung eines Stichtags empfohlen.
Eine weitere Nachweismöglichkeit ist die Datenübermittlung über Smart Meter. Sollten die Vertragspartner in ihren Flächen bereits intelligente Zähler installiert haben, können diese über ein vom Mietenden bzw. Vermietenden bereitgestelltes Datenportal zur Verfügung gestellt werden. Der Vorteil im Anschluss der Smart Meter liegt in der schnellen Verfügbarkeit der Daten. Da die Smart Meter Verbrauchsdaten in einem 15-Minuten-Intervall berichten, können auf Abruf Echtzeit-Verbrauchsdaten für die Berichterstattung zugänglich gemacht werden (vergleiche Kap. 3.4).
Herkunftszertifikat Energiemix
Mittels eines geeigneten Herkunftszertifikats lassen sich die Erneuerbaren-Energien- Qualitäten des gewählten Energiemix identifizieren. Hier ist eine Prüfung hinsichtlich Anerkennung des grünen Stroms bzw. grüner Wärme notwendig, da nicht alle Umweltinitiativen gleichermaßen alle Erneuerbare-Energien-Zertifikate akzeptieren (beispielsweise Carbon Off-Setting). Der Nachweis zur Verwendung von erneuerbarer Energie muss nicht jährlich, sollte aber regelmäßig oder nach Anfrage des Gebäudeeigentümers oder Gebäudenutzenden geschehen.
Emissionsfaktoren der verwendeten Tarife
Darüber hinaus sind für die Berechnung der CO2-Bilanz eines Gebäudes die Emissionsfaktoren der verwendeten Tarife nachzuweisen. Dies kann ebenso über einen entsprechenden Nachweis geschehen. Auf der Internetseite der meisten Versorger kann ein entsprechendes Zertifikat abgerufen werden.
Vor Ort produzierter Strom
Sollte das Gebäude über vor Ort produzierten Strom verfügen, muss bei einigen Umweltinitiativen ein entsprechender Nachweis über die Energiemengen eingereicht werden. Als Nachweis kann hierzu die vom Betreiber zur Verfügung gestellte Abrechnung dienen. Diese sollte ausweisen, wie viel Strom produziert, verbraucht und in das Netz eingespeist wurde.
Müllmenge und Recyclingrouten
Müllmengen und deren Recyclingrouten werden im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung, aber auch bei Nachhaltigkeitsbenchmarks erfragt und bewertet. Da die Müllmengen oft nicht direkt gewogen und die dazugehörigen Recyclingquoten meist nicht exakt nachvollzogen werden können, kann die Nachweisführung über eine entsprechende Rechnung des Abfallunternehmens erfolgen. Dort werden häufig die Volumina der Mülltonnen sowie die Häufigkeit der zu entleerenden Tonnen aufgeführt. Darüber hinaus können durch eine gezielte Anfrage beim Versorger die Recyclingrouten identifiziert werden, sofern von der Berichterstattung verlangt.
Einzureichende Wasserverbräuche können mittels Rechnungen des Versorgers nachgewiesen werden.
In Green Leases können die entsprechenden Arten der Nachweisführung festgehalten werden. Durch die Bereitstellung von Dokumenten zur Nachweisführung können erhebliche Aufwände entstehen. Ob entsprechende monetäre Ausgleiche der Mehraufwände vereinbart werden, obliegt den Vertragsparteien.
14.2 Green-Lease-Formulierungsvorschlag
Formulierungsvorschlag – Nachweisführung
Um die Vollständigkeit und Qualitätsprüfung der bei Berichterstattungen einzureichenden Unterlagen zu gewährleisten, verpflichten [bemühen] sich die Parteien, auf Anfrage gleichermaßen einen Austausch der für die Berichterstattung erforderlichen Nachweise sicherzustellen. Die Unterlagen sind in geeigneter Form und innerhalb einer angemessenen Frist zu übermitteln. Sollten notwendige Nachweise fehlen,...