Neben der Senkung der operativen Energieverbräuche sollte das technische Equipment im Gebäude nach möglichst energieeffizienten Standards ausgerichtet werden. Hierzu zählen unter anderem die technische Gebäudeausrüstung, aber auch mieterseitige technische Geräte wie Computer, Laptops, Leuchtkörper, Drucker, Displays und andere. Obwohl technische Gerätschaften immer energieeffizienter werden, gilt es, Mietende für das Thema zu sensibilisieren.
Beachtung der Umweltsiegel
Als Orientierungshilfe für energieeffiziente Geräte dienen diverse Umweltsiegel. Das speziell für Elektrogeräte vorhandene EU-Energielabel gibt dem Verbraucher Auskunft darüber, ob das Gerät in seiner Wettbewerbsklasse als energetisch effizient oder ineffizient angesehen wird. Das Label orientiert sich an einem Stufensystem von A bis G sowie einer Farbskala und ist gesetzlich verpflichtend z. B. auf jedem Haushaltsgerät, auf Leuchtmitteln, Heizgeräten oder Fernsehgeräten für insgesamt 15 Produktgruppen auszuweisen.
Das europaweite Umweltlabel, das EU-Ecolabel, kennzeichnet Produkte mit geringen Umweltauswirkungen und wurde für 20 verschiedene Produktgruppen mit entsprechenden Kriterienkatalogen entwickelt.
Das Siegel Blauer Engel ist ein unabhängiges, vom Bundesumweltministerium gefördertes Umweltzeichen, das als deutsche Variante des EU-Ecolabels gilt. Auf der Internetseite des Blauen Engels sind besonders umweltschonende Produkte aufgeführt.
Da in Deutschland das Siegel Blauer Engel bereits länger existiert, ist das EU-Ecolabel hierzulande weniger etabliert.
Energieeinsparung durch LED-Leuchtkörper
Insbesondere bei Leuchtkörpern lassen sich im gesamten Gebäude erhebliche Energieeinsparpotenziale generieren. LED-Leuchtkörper (Light Emitting Diode) sparen rund 90 % gegenüber herkömmlichen Glühbirnen und rund 70 % gegenüber Halogenlampen ein. Gegenüber Energiesparlampen mit einer Brenndauer von 3 Jahren versprechen LED eine Laufzeit von durchschnittlich 16 Jahren.
Der Einsatz von LED-Leuchtkörpern wird aufgrund der versprochenen Energieeinsparungen und der langen Brenndauer auf europäischer Ebene gefördert. Sukzessive soll dafür der Verkauf von energieineffizienten Leuchtmitteln in der Europäischen Union eingeschränkt werden. Dies spiegelt sich bereits in den aktuellen globalen Verkaufszahlen wider. Während 2010 nur 1 % der verkauften globalen Leuchtmittel LEDs waren, waren es im Jahr 2021 bereits knapp 50 %. Bis 2050 erwartetet die IEA (International Energy Agency) einen LED-Verkaufsanteil von fast 100 % (Abb. 11).
Abb. 11: Anteil von LED und anderen Lampen (globale Verkaufszahlen und Prognose für 2030). In Anlehnung an: IEA (2023)
Um die gesetzten Reduktionsziele zu erreichen, empfiehlt es sich, die Mietenden zum Einbau von LED-Leuchtkörpern anzuhalten. Dies kann über eine Festlegung in einem grünen Mietvertrag erfolgen. Gebäudeeigentümer und Mietende sollten vereinbaren, die Beleuchtung in Allgemein-, Miet- und Außenflächen auf möglichst energieeffiziente Leuchtkörper umzustellen. Falls die Lebensdauer des aktuell verbauten Leuchtmittels noch nicht vorüber ist, so sollte spätestens bei Lebensende des Leuchtmittels auf LED umgerüstet werden.