Nachhaltiger Konsum bedeutet, nur das einzukaufen, was zwingend benötigt wird. Bevor eine Neuanschaffung getätigt wird, sollten Vermietende und Mietende für das Thema des nachhaltigen und zirkulären Konsums sensibilisiert und geschult werden. Sollten Materialien notwendig sein, so ist auf eine möglichst umweltfreundliche und nutzerorientierte Auswahl zu achten. Um Firmen mit hohen umweltfreundlichen Standards zu fördern, empfiehlt es sich, bei der Beauftragung und Auswahl von Anschaffungen auf Unternehmen zu setzen, die nachhaltig ausgerichtet sind. Dies kann durch die Prüfung ihrer Nachhaltigkeitsberichte, CSR-Strategien oder ESG-Ratings geschehen. Viele Firmen leben bereits eine aktive Nachhaltigkeitsstrategie und machen diese öffentlich zugänglich.
Greenwashing-Produkte vermeiden
Bei der Beschaffung von Produkten sollte darauf geachtet werden, dass die Firmen ihre Nachhaltigkeitsstrategie proaktiv umsetzen und sich nicht durch gezielte Werbekampagnen oder den Zukauf von Zertifikaten, ohne einen positiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, "grün waschen" (Greenwashing). Aufgrund der vielen Begrifflichkeiten rund um das Thema Nachhaltigkeit ist es nicht immer möglich, umwelt- und ressourcenschonend agierende Firmen zu identifizieren. Vermietende und Mietenden sollten sich allerdings bei der Beschaffung von Produkten darum bemühen, Mindestauswahlkriterien zu prüfen und einzuhalten.
Förderung regionaler Unternehmen
Nach Möglichkeit sollten regionale Unternehmen gefördert werden. Dies hat nicht nur den Vorteil, dass durch kürzere Transportwege klimaschädliche Treibhausgasemissionen eingespart werden, sondern dass Vermietende und Mietende einen Beitrag zur Förderung der regionalen Unternehmenslandschaft leisten können. Nicht immer ist die Beschaffung von Gütern aus anderen Kontinenten notwendig. Viele Produkte können lokal produziert und aus dem direkten Umland eingekauft werden. So werden Unternehmerideen aus der Umgebung gestärkt, Arbeitsplätze gesichert und Innovationen gefördert. Zudem können Lieferketten leichter, wenn auch nicht immer ganz, nachvollzogen werden, was gewisse ökologische, soziale und ethische Mindeststandards sichert.
Bei der Auswahl von Materialien sollte auf Recycelbarkeit, Erneuerbarkeit oder Wiederverwendbarkeit geachtet werden. Klimaschädliche Materialien (Büromaterialien, Baumaterialien, alltägliche Produkte), die aus nicht erneuerbaren Bestandteilen hergestellt wurden, sollten vermieden werden. Der Einkauf von Einweg- oder umweltschädlichen Gütern sollte, wo möglich, vermieden werden. Als Orientierung dienen Umweltsiegel wie der Blaue Engel.
Es sollte zudem darauf geachtet werden, dass Verpackungsmaterialien reduziert oder vermieden werden. Nicht erforderliche Werbekataloge und Broschüren sollten abbestellt werden.
Auf die Verwendung von gesundheitsschädigenden Produkten (z. B. Reinigungsmaterialien) (vergleiche Kap. 8) sollte nach Möglichkeit ganz verzichtet werden.
Ferner sollte auf die Langlebigkeit der Produkte gesetzt werden. Auch wenn solche Produkte nicht immer die preisgünstigsten sind, können sie jedoch die langlebigsten sein und Folgekosten vermeiden.
Als Ergänzung zur Green-Lease-Klausel sollten Mietende umfassend über die Mindeststandards der ökologischen, sozialen und ethischen Beschaffung und Bewirtschaftung, die der Vermietende festgelegt hat, informiert werden. Hierzu empfiehlt es sich, eine entsprechende Richtlinie zu verfassen. Sie sollte die vorgegebenen Mindeststandards beinhalten und Empfehlungen aussprechen. Den Mietenden in den Entscheidungsprozess einzubinden ist notwendig, um eine kontinuierliche Verbesserung der Bewirtschaftungs- und Beschaffungsrichtlinie und deren Umsetzung zu gewährleisten. Die Richtlinie sollte an alle im Gebäude beteiligten Parteien (auch Drittparteien) kommuniziert werden.