Überblick

Green Leases[1] sind vielschichtig und müssen je nach Mieterstruktur, Gebäude und Interessen auf die Vertragsparteien individuell zugeschnitten werden. Die in Green Leases vereinbarten Bestimmungen umfassen unter anderem

  • Ziele zur Reduktion von Energieverbräuchen und CO2-Emissionen,
  • die Offenlegung von Verbrauchsdaten,
  • den Einsatz von erneuerbaren Energien,
  • die schonende Nutzung von Trinkwasser,
  • die Implementierung eines Abfall- und Recyclingmanagements,
  • die Förderung der Kreislaufwirtschaft,
  • Vorgaben zu nachhaltigen Mieterausbauten,
  • Strategien für die Beschaffung und Bewirtschaftung eines Gebäudes,
  • die Stärkung der Biodiversität am Standort,
  • die Förderung eines nachhaltigen Mobilitätsmanagements sowie
  • Strategien für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Gebäudenutzenden.

In diesem Beitrag werden 16 Anwendungsbereiche vorgestellt, die in Green Leases vollumfänglich oder auch nur teilweise inkludiert werden können. Die Klauseln können dabei kombiniert an die Zielsetzungen der Vertragspartner angepasst werden. Je Anwendungsbereich werden verpflichtende Formulierungen sowie Bemühungsklauseln präsentiert, die eine Absicht zur Einhaltung der in den Klauseln enthaltenen Bestrebungen bekunden. Die in den Folgekapiteln präsentierten Klauseln werden von praxisnahen Umsetzungstipps begleitet. Am Ende werden ein ausformulierter Gewerberaum- und ein Wohnraummietvertrag vorgestellt.

[1] S. ausführlich zu Hintergrund und Zielen von Green Leases: Hedemann, Grüner Mietvertrag (Green Leases).

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