Die Äquivalenzzahl ist eine reine Rechengröße ohne Wertbezug und ein fixer Wert, der pro qm Grundstücksfläche und pro qm Gebäudefläche angesetzt wird. Sie beträgt für Gebäudeflächen 0,50 EUR/qm und für Flächen des Grund und Bodens 0,04 EUR/qm.

 

Berechnungsformel Gebäude:

Äquivalenzbetrag Gebäudeflächen = Gebäudefläche in qm x 0,50 EUR/qm.[1]

 

Berechnungsformel Grund und Boden:

Äquivalenzbetrag Grund und Boden = Fläche Grund und Boden in qm x 0,04 EUR/qm.[2]

Die Äquivalenzzahl von 0,04 EUR/qm für Flächen des Grund und Bodens reduziert sich in den folgenden Fällen:[3]

  1. Bei großen Grundstücken die überwiegend der Wohnnutzung dienen:

    Wenn die Fläche des Grund und Bodens das Zehnfache der Wohnfläche eines zu mindestens 90 % zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes übersteigt, reduziert sich die Äquivalenzzahl für diesen überschreitenden Flächenanteil um 50 % auf 0,02 EUR/qm. Für den Flächenanteil bis zum Zehnfachen der Wohnfläche wird stets eine Äquivalenzzahl von 0,04 EUR/qm angesetzt.

  2. Bei größtenteils unbebauten und unbefestigten Grundstücken mit einer Fläche von mehr als 10.000 qm:

    Wenn die Fläche des Grund und Bodens mindestens zu 90 % nicht bebaut ist und 10.000 qm übersteigt, wird der Äquivalenzbetrag für die 10.000 qm übersteigende Fläche nach folgender Formel berechnet:

    (übersteigende Fläche Grund und Boden x 0,04 EUR/qm)0,7

Sind die Voraussetzungen von a. und b. beide erfüllt, sind die Äquivalenzzahlen des Grund und Bodens wie folgt zu ermitteln:

  • Bis zum Zehnfachen der Wohnfläche ist die Äquivalenzzahl für den Grund und Boden mit 0,04 EUR/qm voll anzusetzen.
  • Für die über das Zehnfache der Wohnfläche hinausgehende Fläche des Grund und Bodens ist die reduzierte Äquivalenzzahl nach der Berechnungsformel (übersteigende Fläche x 0,04 EUR/qm)0,7 anzusetzen. Misst das Zehnfache der Wohnfläche weniger als 10.000 qm, wird für den das Zehnfache der Wohnfläche übersteigenden Grund und Boden bis 10.000 qm die reduzierte Äquivalenzzahl von 50 % angesetzt (0,02 EUR/qm). Für die über 10.000 qm hinausgehende Fläche des Grund und Bodens ist die Berechnungsformel (übersteigende Fläche x 0,04 EUR/qm)0,7 anzuwenden.

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