Die Baulast wird in das Baulastenverzeichnis eingetragen, das bei der Bauaufsichtsbehörde geführt wird. Die Eintragung wirkt konstitutiv, also rechtsbegründend. Ohne Eintragung im Baulastenverzeichnis wäre sie wirkungslos. Eine Ausnahme hiervon besteht jedoch in Baden-Württemberg, wonach die Eintragung im Baulastenverzeichnis lediglich deklaratorische Bedeutung hat.

Auszug aus dem Baulastenverzeichnis

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