Für nicht private Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtrisiken gilt der Ausschluss in Ziff. 10 AHB für "Schäden durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft oder Wasser".
Da eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung nur für private Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtrisiken angeboten wird, müssen gewerbliche Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtrisiken aus dem Umwelthaftungsbereich (z. B. Gewässerschäden) über eine Umwelthaftpflichtdeckung versichert werden.
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