Beschlussmuster: Flankierende Beschlüsse
"Auf den Wirtschaftsplan zu leistende Vorschüsse sind ab dem ______ jeweils zum 3. Werktag eines Monats zur Zahlung fällig."
"Die auf Grundlage von § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG beschlossenen Nachschussforderungen sind sofort zur Zahlung fällig. Es bedarf insoweit keines Abrufs durch den Verwalter. Den jeweiligen Wohnungseigentümern wird jedoch nachgelassen, die Nachzahlung innerhalb von 3 Wochen ab Beschlussfassung zu leisten."
"Beiträge zu beschlossenen Sonderumlagen sind jeweils spätestens 2 Wochen nach dem Tag der Beschlussfassung über die Sonderumlage zur Zahlung fällig."
"Für den Fall, dass ein Wohnungseigentümer mit der Entrichtung der Hausgelder für 2 aufeinander folgende Monate bzw. in einem Zeitraum, der sich über mehr als 2 Monate erstreckt, mit der Zahlung von Hausgeldern in Verzug ist, der den Hausgeldern zweier Monate entspricht, wird sofort das restliche für die jeweilige Wirtschaftsperiode zu entrichtende Hausgeld in voller Höhe zur Zahlung fällig. Einer vorausgehenden Mahnung des Verwalters bedarf es nicht."
"Die Wohnungseigentümer sind verpflichtet, dem Verwalter ein Lastschriftmandat für die laufenden monatlichen Hausgeldvorauszahlungen zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt zu erteilen. Einzug und Abbuchung erfolgen entsprechend der bisher geltenden Hausgeldvorauszahlungen jeweils im Voraus am dritten Werktag eines Kalendermonats. Alle Lastschrifteinzüge erfolgen ausschließlich auf das Gemeinschaftskonto."
"Ein Wohnungseigentümer ist nicht berechtigt, seine Verbindlichkeiten im Wege einer Sammelüberweisung anzuweisen."
"Der Verwalter erhält zulasten des sich in Verzug befindenden Wohnungseigentümers im Fall der Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von ______ EUR für die 1. Mahnung. Vor Klageerhebung kann der betreffende Wohnungseigentümer zwecks Vermeidung einer gegen ihn zu erhebenden Klage ein 2. Mal gemahnt werden. Für diese 2. Mahnung erhält der Verwalter zulasten des sich in Verzug befindlichen Wohnungseigentümers eine Mahngebühr in Höhe von ______ EUR."
"Die Wohnungseigentümer beschließen, dass die im Verwaltervertrag vom ________ geregelten Zusatzhonorare für folgende Zusatzleistungen des Verwalters verursacherbezogen von demjenigen Wohnungseigentümer zu tragen sind, der den Zusatzaufwand verursacht hat. Dies betrifft die nachfolgenden Sondervergütungsregelungen:"
"Unbenannte Zahlungen tilgen folgende Forderungen der GdWE in dieser Reihenfolge:"
- Das fällige Hausgeld des laufenden Wirtschaftsjahrs.
- Die Nachzahlungsforderungen aus den jeweils ältesten Abrechnungen.
- Die jeweils ältesten Beiträge zu Sonderumlagen.
"Der jeweilige Verwalter wird nach § 27 Abs. 2 WEG ermächtigt, im Namen der GdWE ___________ mit säumigen Wohnungseigentümern eine 12-monatige Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen. [Nähere Ausführungen zum Ablauf]"