Anders ist es, wenn ein Wohnungseigentümer der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine Zahlung ohne Rechtsgrund geleistet hat. So liegt es, wenn er der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer versehentlich zu viel gezahlt hat.[1] Dieses Geld ist ihm ohne Weiteres auszuzahlen.

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