Die Hausordnung muss nicht in einem einzigen Werk niedergelegt sein. Im Laufe des Bestehens einer Eigentümergemeinschaft können immer wieder Einzelbeschlüsse zu unterschiedlichen Themen gefasst worden sein, deren Summe letztlich die eigentliche Hausordnung bildet. Es kann mühsam werden, alle Hausordnungsregelungen einer Gemeinschaft zusammenzutragen. Beschlüsse bis zum 30.6.2007 finden sich regelmäßig nur in den Protokollen zu den Eigentümerversammlungen. Beschlüsse nach dem 1.7.2007 müssen in die ab diesem Zeitpunkt vorgeschriebene Beschluss-Sammlung eingetragen worden sein. Sie können dadurch leichter nachverfolgt werden.

 
Praxis-Tipp

Gesondertes Regelungswerk empfehlenswert

Wünschenswert wäre es, wenn Hausordnungsregelungen nicht nur in den Protokollen oder in der Beschluss-Sammlung zu finden sind, sondern auch in einem gesonderten Regelungswerk. Dieses könnte dann von einem vermietenden Eigentümer zum Gegenstand des Mietvertrags gemacht und diesem beigefügt werden.

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