Die Sanitärinstallation umfasst zunächst die Rohinstallation, bestehend aus Rohren und Leitungen für die Versorgung mit Gas und Wasser sowie Abwasser- und Entlüftungsrohre. Zum Gewerk Sanitärinstallation zählen weiterhin Auslässe und Einrichtungsgegenstände beispielsweise in Küchen, Bädern und Hauswirtschaftsräumen. Wasserenthärtungsanlagen, Schmutz- und Kleinhebeanlagen sind ebenso Bestandteile der Sanitärinstallation. Die nachstehende Übersicht benennt die wichtigsten Komponenten der Sanitärinstallation:

  • Abwasserleitungen und Anschluss an das Kanalnetz (innerhalb von Gebäuden),
  • Wasserversorgung ab Wasserzähler,
  • Rohinstallation Kaltwasser-, Warmwasser- und Gasleitungen,
  • Vorwandinstallationen für Bad und WC,
  • Entlüftungsrohre und -Leitungen,
  • Wasserhähne und Einbaugegenstände Küche, Bad, WC, Hauswirtschaft,
  • Wasserenthärtungsanlagen,
  • Schmutzhebeanlagen,
  • Kleinhebeanlagen.

Beauftragung eines Fachunternehmens

Bei der Vergabe von handwerklichen Leistungen ist zu bedenken, dass Sanitärinstallationen und Heizungsinstallationen in vielen Fällen vom gleichen Handwerksberuf ausgeführt werden können. Das entsprechende Berufsbild wird als "Anlagentechniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik" bezeichnet. Das Verbindende zwischen diesen doch unterschiedlichen Gewerken ist unter anderem die fachgerechte Verlegung von Rohren und Leitungen, die in allen Disziplinen benötigt werden.

 

Achtung

Bei Austausch- oder Reparaturmaßnahmen an wasserführenden Druckleitungen ist auf die Durchführung und Protokollierung von Druckprüfungen zu achten.

Für Schmutzhebeanlagen existieren im Regelfall Wartungsintervalle, die vom Hersteller vorgegeben werden. Auf deren Einhaltung ist zu achten. Beim Betrieb von Kleinhebeanlagen sind häufig keine fixen Wartungsintervalle vorgegeben. Es ist sinnvoll, hier in regelmäßigen Abständen (abhängig u. a. von Gerätetyp und Auslastung) Wartungs- bzw. Reinigungsarbeiten durchführen zu lassen.

Trinkwasserverordnung

Die überwiegende Zahl von Mietshäusern unterliegt der Trinkwasserverordnung;[1] siehe hierzu ausführlich Trinkwasserverordnung (ZertVerwV). Auch innerhalb von Gebäuden müssen dann in regelmäßigen Abständen Wasserproben entnommen und auf Legionellen, Rückstände von Chemikalien sowie Urangehalt untersucht werden. Für individuelle Objekte sollten die Voraussetzungen für die Anwendung der Trinkwasserverordnung im Bedarfsfall durch eine fachkundige Person geprüft werden. Bei Anwendung der Trinkwasserverordnung ist aus Sicht der Hausverwaltung darauf zu achten, dass entsprechende Untersuchungstermine vorgeplant und deren Einhaltung überwacht werden.

Warmwasserversorgung

Aus hygienischen Gründen ist bei zentraler Trinkwassererwärmung in größeren Gebäuden ein Zirkulationssystem vorgeschrieben. Der Einbau eines solchen Systems ist dann erforderlich, wenn das Leitungsvolumen der Warmwasserleitung vom Speicher bis zur entferntesten Entnahmestelle (Wasserhähne z. B. in Küche, Dusche, Bad) 3 Liter übersteigt. Auch muss das Zirkulationssystem mitsamt Vorlauftemperaturen und Wärmedämmung so bemessen sein, dass bei allen Entnahmestellen spätestens nach Durchlauf von 3 Litern Wasser eine Wassertemperatur von mindestens 55 °C vorhanden ist.

 

Achtung

Sowohl beim Zirkulationssystem wie auch bei den Abzweigungen zu den Entnahmestellen ist auf möglichst kurze Leitungswege zu achten. Bei ineffizienter Warmwasserversorgung (z. B. lange Leitungswege, verkalkte Rohre, schlechte Wärmedämmung) kann sich der Energieverbrauch für die Bereitstellung von Warmwasser durchaus um den Faktor 2-3 erhöhen!

[1] TrinkwV i. d. F. der Bekanntmachung v. 10.3.2016 (BGBl. I S. 459), zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung v. 22.9.2021 (BGBl. I S. 4343).

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