In Innenräumen von Gebäuden, die zum vorübergehenden oder ständigen Aufenthalt von Menschen konzipiert sind, ist ein ausreichender Luftwechsel erforderlich. Dieser dient der Gesundheit der Bewohner und schützt die Gebäudesubstanz vor Schimmelpilzbildung. Es gibt folgende Lüftungsarten:

  • Fensterlüftung,
  • Lüftungsdurchlässe/Lüftungsschächte,
  • mechanische Abluftanlagen,
  • mechanische dezentrale Zu-/Abluftanlagen mit Wärmerückgewinnung,
  • mechanische zentrale Zu-/Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung,
  • Kombinationen hieraus.

Für Fensterlüftung sowie die Nutzung von Lüftungsdurchlässen oder Lüftungsschächten sind keine Ventilatoren erforderlich. Diese Lüftungsarten werden auch als "freie Lüftung" bezeichnet. Bei Fensterlüftung ist in der Baupraxis häufig festzustellen, dass zur Einsparung von Energiekosten, bisweilen auch aufgrund falsch interpretierter "Behaglichkeit", deutlich zu wenig gelüftet wird.

Bei Modernisierungen in Form eines Austauschs alter Fenster verbessert sich die Luftdichtheitswirkung in der Gebäudehülle meist deutlich. Alte Fenster, etwa Verbundfenster oder Fenster ohne Dichtprofile, ermöglichten auch in geschlossenem Zustand eine gewisse Luftzirkulation und sorgten somit für einen gewissen steten Luftwechsel. Insbesondere beim Ersatz alter Fenster ist in vermieteten Wohnungen daher auf ausreichende Lüftung zur Vermeidung von Feuchte und Schimmelpilzen zu achten. Am Markt sind sog. "Außenluftdurchlässe" (ALD) erhältlich. So können etwa in der Dichtungsebene von Fenstern Lüftungseinheiten eingesetzt werden ("Fensterfalzlüfter"). Derartige Vorrichtungen lassen sich bei vielen Fensterelementen auch nachrüsten.

Bei Neubauten und umfangreicheren Modernisierungsmaßnahmen haben sich ventilatorgestützte Zu- und Abluftanlagen mit Wärmerückgewinnung zum Stand der Technik entwickelt. Die nachstehende Abbildung zeigt schematisch deren Wirkungsweise:

Wirkungsprinzip einer mechanischen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

Bei Modernisierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle muss ein ausreichender Mindestluftwechsel nach DIN 1946-6[1] sichergestellt sein. Der notwendige Mindestluftwechsel ist auch dann zu erfüllen, wenn Wohnungen über längere Zeit, etwa zu Urlaubszeiten oder bei vorübergehendem Leerstand, nicht benutzt werden. Berechnungen zum Mindestluftwechsel und zu möglichen erforderlichen Lüftungsmaßnahmen erfolgen durch Fachpersonal.

[1] DIN 1946-6:2019-02, Raumlufttechnik – Teil 6: Lüftung von Wohnungen; Allgemeine Anforderungen, Anforderungen an die Auslegung, Ausführung, Inbetriebnahme und Übergabe sowie Instandhaltung.

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