Zusammenfassung
1 Begriffe und Abkürzungen
Für haustechnische Anlagen existieren im Sprachgebrauch zahlreiche – teils sich unterscheidende, teils sich überlappende – Begriffe. Hierzu zählen etwa Bezeichnungen wie
- gebäudetechnische Anlagen,
- Haustechnik,
- Anlagentechnik,
- Versorgungstechnik,
- technische Gebäudeausstattung (TGA),
- Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik,
- Installationstechnik und anderes mehr.
"Gebäudetechnik" oder "gebäudetechnische Anlagen" sind die fachlich korrekten Oberbegriffe und beinhalten wesentliche Vorrichtungen, Einrichtungen, anlagentechnische Bestandteile und Verfahren, die für einen ordnungsgemäßen technischen Betrieb von Gebäuden erforderlich sind. Eine Zusammenfassung aller wesentlichen Bestandteile der Gebäudetechnik findet sich in der DIN 276 in Kostengruppe 400 (Bauwerk – Technische Anlagen).
Für Bauwerke zu Wohnzwecken sind die wichtigsten Bestandteile der Gebäudetechnik:
- Energie- und Wasseranlagen,
- Wärmeversorgungsanlagen,
- Starkstromanlagen,
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
- lufttechnische Anlagen,
- Gebäudeautomation,
- Sanitäranlagen,
- Förderanlagen,
- nutzungsspezifische Anlagen (z. B. Brandschutz),
- Entsorgungsanlagen.
Tipp
Für die Einholung von Angeboten und für die Erstellung und Prüfung von Rechnungen kann aus der DIN 276 die Tabelle 4 ("Mengen- und Bezugseinheiten für die Kostengruppe 400") als Grundlage verwendet werden. Zu den einzelnen Gewerken finden sich hier Vorschläge für Textbezeichnungen und geeignete Mengenangaben.
Übliche Abkürzungen
Im Zusammenhang mit der Gebäudetechnik wird in Fachkreisen gerne mit Abkürzungen hantiert, welche der Hausverwaltung bekannt sein sollten:
- HKL: Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik
- RLT: Raumlufttechnik bzw. raumlufttechnische Anlagen
- ELT: Elektrotechnik
- GLT: Gebäudeleittechnik
- MSR: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- EMSR: Elektronische Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- AFL: Aufzugs-, Förder- und Lagertechnik
- FMT: Fernmeldetechnik
2 Versorgungstechnik
Die Versorgungstechnik bei Wohngebäuden umfasst zunächst die Versorgung mit Energie (Strom, Gas, Wärme) zur Beheizung und Kühlung von Gebäuden einschließlich der Warmwasseraufbereitung. Die Versorgung mit Frischwasser und eventuell Frischluft ist ebenso ein Bestandteil der Versorgungstechnik. Auch die Entsorgung von Abwasser und Abfall sowie die Herstellung von Kommunikations- und Datenverbindungen fallen unter den Begriff Versorgungstechnik.
Begriff "Versorgungstechnik"
Die Versorgungstechnik umfasst alle Einrichtungen und Bestandteile eines Gebäudes, mit denen Stoffe, Energie und elektronische Signale von außen in das Gebäude eingeführt und verteilt und Abfälle vom Gebäude wieder nach außen abgegeben werden.
Sonderfälle
Sonderfälle sind Anlagen zur Energiegewinnung in Form von Strom (Photovoltaik) und Wärme (Solarthermie). Diese stehen in direktem Zusammenhang mit der Immobilie und dienen ebenso der Energieversorgung von Gebäuden.
Ein weiterer Sonderfall ist die Ableitung von Regenwasser. Regenwasser trifft auf die Gebäudeaußenhülle auf und wird (mit Ausnahme von Regenwasserzisternen) auch nach außen wieder abgegeben (Regenwasserkanal, Sickerschächte etc.). Die folgende Abbildung zeigt die wesentlichen Zusammenhänge der Versorgungstechnik:
Komponenten der Versorgungstechnik
Rohre, Leitungen und Kabel
Häufig werden Rohre, Leitungen und Kabel zur Versorgung von Gebäuden unterirdisch in das Gebäude eingeführt. Auf Funktionstüchtigkeit und dauerhafte Dichtheit, auch gegen drückendes Wasser, ist hier in besonderer Weise zu achten. Derartige Durchführungen dürfen ausschließlich von hierfür befähigten Fachunternehmen hergestellt werden. Gleiches gilt, wenn solche Durchführungen nachträglich geprüft oder instand gesetzt werden müssen.
Zähler
Zähler für elektrische Energie, Wärme, Frischwasser oder Gas müssen amtlich geeicht sein. Sie werden im Regelfall vom Energieversorger in Verbindung mit Sperrvorrichtungen eingebaut, gewartet und in regelmäßigen Intervallen erneuert.
Zählerwechsel
Beim Austausch von Zählereinrichtungen kommt es gelegentlich zu Irritationen bei Abrechnungen. Das Datum des Austauschs sowie Zählerstände sollten deshalb stets dokumentiert werden.
Zählerstände werden zu Abrechnungszwecken im Regelfall einmal jährlich vom Energieversorger erfasst. Bei modernen Zählereinheiten erfolgt dies online (siehe hierzu auch Kap. B.VI.1.1.3.2 zur HeizkostenV). In allen anderen Fällen muss dem Energieversorger Zugang zu den Zählern verschafft werden oder es sind Ablesungen durch die Verwaltung oder den Hausmeister möglich.
Kennzeichnung einer Gasheizung
Bei Heizungsanlagen auf Basis von Gas ist auf eine gut sichtbare Kennzeichnung des Raums zu achten, in welchem sich die zentrale Sperrvorrichtung befindet. Auch sind an gut sichtbarer Stelle Verhaltensregeln bei Wahrnehmung von Gasgeruch aufzustellen.
Besonderheiten bei Netzeinspeisung
Energieerzeugungs...