Die Aufwendungen für die Wasserversorgung umfassen außerdem die Grundgebühren, die Zählermiete, die Kosten der Verwendung von Zwischenzählern sowie die Kosten des Betriebs einer hauseigenen Versorgungsanlage und Wasseraufbereitungsanlage inklusive der Aufbereitungsstoffe, zum Beispiel Enthärtungsmittel oder Wasserfilter. Die Kosten für den Zwischenzähler – zur Trennung zwischen Warm- und Kaltwasserverbrauch und zur Feststellung des Einzelverbrauchs der jeweiligen Nutzer bei Wartungs- und Eichserviceverträgen – sind gleichfalls anzusetzen.

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