1. Melden Sie den Schaden umgehend bei der Gebäudeversicherung

    Egal ob per Telefon, Mail oder Kontaktformular – melden Sie den Schaden sofort bei der Versicherung. Sie erleichtern es allen, wenn Sie dazu die konkrete Versicherungsnummer bereithalten. Hilfreich ist auch, wenn Sie bei der Schadensmeldung zumindest die voraussichtliche Größenordnung des Schadens angeben können, dann kann der Versicherer den Vorgang gleich in die richtigen Kanäle steuern. Der Versicherer wird Ihnen unmittelbar nach der Meldung in der Regel eine Schadensnummer mitteilen, die Sie bei allen Anrufen und Schreiben benötigen.

    Bitten Sie alle Bewohner, die Schäden auch bei ihren Hausratversicherungen zu melden, sofern sie eine haben. Die Gebäudeversicherung der WEG ist wie oben dargestellt nur für das Gebäude zuständig, Hausratgegenstände sind dort nicht versichert.

  2. Fotografieren Sie die Schäden

    Bilder vom Schaden können bei der späteren Beurteilung und Abwicklung enorm hilfreich sein. Machen Sie lieber ein Bild zu viel als zu wenig.

  3. Leiten Sie Sofortmaßnahmen ein

    Grundsätzlich dürfen Sie die Schadensstelle erst nach Freigabe durch den Versicherer verändern, also zum Beispiel die Reparatur einleiten. Der Versicherer muss die Möglichkeit haben, den Schaden selbst zu untersuchen. Wird dem Versicherer diese Möglichkeit genommen, spricht man von einer Obliegenheitsverletzung, die ernste Probleme nach sich ziehen kann bis hin dazu, dass der Versicherer überhaupt keine Entschädigung zu leisten hat.

    Sofortmaßnahmen, die dazu dienen, den Schaden möglichst gering zu halten, dürfen Sie aber auf eigene Faust einleiten. Lassen Sie also beispielsweise einen überfluteten Keller leerpumpen und alle Sachen ausräumen, die schimmeln könnten. Auch hier sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie als allererstes Bilder vom Schaden machen.

  4. Besprechen Sie das weitere Vorgehen mit der Versicherung

    Klären Sie mit der Versicherung ab, wie es nach der Schadensmeldung weiter geht. In kleineren Schadensfällen wird die Versicherung den Schaden vielleicht allein anhand von Bildern und Rechnungen "vom Schreibtisch" aus regulieren.

    In größeren Schadensfällen wird die Versicherung immer einen eigenen oder einen von ihr beauftragten Gutachter schicken. In der Regel werden Sie den Schaden dann gemeinsam mit dem Gutachter besichtigen, alles aufnehmen und die weiteren Schritte gemeinsam festlegen. Bei einfacher gelagerten Schadensfällen kann der Gutachter manchmal schon gemeinsam mit Ihnen fallabschließend vor Ort die Entschädigung festlegen und die Zahlung veranlassen, in allen anderen Fällen ist es üblich, dass Kostenvoranschläge zur Prüfung und Freigabe bei der Versicherung eingereicht werden. Sofern erforderlich, beauftragen Sie in Absprache mit der Versicherung einen Architekten oder Bauleiter (diese Kosten werden in der Regel ebenfalls von der Versicherung übernommen).

    Denken Sie auch daran, dass es bei Großereignissen dauern kann, bis tatsächlich jemand von der Versicherung vorbeikommt. Umso wichtiger ist es, den Schaden mittels Fotos ausreichend zu dokumentieren und alle erforderlichen Sofortmaßnahmen in die Wege zu leiten.

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge