Hat der Vermieter die vom Mieter mit der Kostenmiete gezahlte Instandhaltungskostenpauschale während der Mietdauer nicht für Instandhaltungsmaßnahmen verwendet, hat der Mieter trotzdem keinen Rückzahlungsanspruch.[1]

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge