Leitsatz (amtlich)
Ein Oberlandesgericht, bei welchem eine erstinstanzliche Klage nach dem Unterlassungsklagegesetz (UKlaG) anhängig ist, hat keine erstinstanzliche (Annex-) Zuständigkeit für Ansprüche nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Normenkette
UKlaG § 6 Abs. 1 S. 1; UWG § 14 Abs. 1
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Der Kläger, der ... e.V., nimmt die Beklagte auf Unterlassung einer nach seinem Dafürhalten unzulässigen Gestaltung eines Buttons, den der Verbraucher im Zuge der Bestellung eines Probeabonnements, das nach 7 Tagen in ein kostenpflichtiges Abonnement übergeht, betätigen muss, sowie auf Zahlung einer Kostenpauschale in Anspruch.
Die Beklagte bietet die Applikation "Blinkist" (im Folgenden: "Blinkist"-App) und darin einen nach einer Testnutzung kostenpflichtigen Abo-Service an, der u.a. Sachbücher und Podcasts in den wichtigsten Kernaussagen zusammenfasst.
Die "Blinkist"-App kann u a. auf mobilen Endgeräten des Anbieters Apple mit dem Betriebssystem iOS installiert und genutzt werden.
Der Bestellvorgang für den nach einer Testnutzung kostenpflichtigen Abo-Service war bei einer Nutzung der App über ein Mobiltelefon mit dem Betriebssystem iOS wie folgt gestaltet:
Nach dem Aufruf der "Blinkist"-App wurde dem potentiellen Nutzer zunächst eine Auswahl verschiedener Themen präsentiert. Nach Auswahl der den Nutzer interessierenden Themenkreise (bspw. "Wissenschaft & Technologie") und Betätigung des Buttons "weiter" erschien unter der Überschrift "so funktioniert das kostenlose Probeabo" eine Erläuterung nebst Preisangabe für die Zeit ab dem Ablauf des "kostenlosen Probeabos" von 7 Tagen. Am Ende der vorgenannten Erläuterung befand sich eine grün unterlegte Schaltfläche mit der Aufschrift "kostenloses Probeabo starten Easy testen, easy beenden":
((Abbildung))
Nach Betätigen der vorgenannten Schaltfläche wurde der Nutzer in den Apple "App Store" weitergeleitet. Dort wurde dem Nutzer im Zeitpunkt der vom Kläger gefertigten Dokumentation des Bestellvorgangs ein weiterer Hinweis mit den Angaben "kostenloses Probeabo (1 Woche) ab heute" sowie "79,99 EUR pro Jahr Ab dem 19.03.2024" und "unverbindlich. Du kannst jederzeit unter 'Einstellungen' ≫ 'Apple-ID' kündigen" angezeigt. Darüber befand sich oben rechts die Angabe "zum Abonnieren zweimal drücken". Unter dem vorgenannten Hinweis befand sich die Angabe "Mit Seitentaste bestätigen":
((Abbildung))
Betätigte der Nutzer die Seitentaste aufforderungsgemäß zweimal, erhielt er in der Folge eine "Abo-Bestätigung" von "Apple", mit der ihm ausweislich der Anlage B 4 mitgeteilt wurde: "Hallo [...], du hast das folgende Angebot angenommen". Dieser Angabe folgte eine Zusammenfassung der wesentlichen Vertragsbestandteile sowie der Hinweis "Dein Abo wird fortgesetzt, bis es gekündigt wird."
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten mit Stand vom 1. März 2022 (Anlage B 5), auf deren Geltung nach - vom Kläger bestrittener - Darstellung der Beklagten sowohl anlässlich der Installation der "Blinkist"-App als auch in der App selbst hingewiesen wird, hieß es unter der Überschrift "4. Abschluss eines Vertrages über ein kostenpflichtiges Abonnement":
"4. Der Vertrag kommt durch die Abgabe einer Annahmeerklärung durch Blinkist zustande (Auftragsbestätigung), die Dir innerhalb angemessener Zeit per E-Mail übersandt wird. Wenn Du Dein kostenpflichtiges Abonnement über die webbasierte Applikation von Blinkist gekauft hast, wird Blinkist Dir die Auftragsbestätigung zusammen mit der Empfangsbestätigung unverzüglich nach Deiner Bestellung per E-Mail übersenden. Wenn Du Dein kostenpflichtiges Abonnement über einen In-App-Kauf (siehe hierzu auch Absatz 5) erworben hast, wirst Du nach Deiner Bestellung eine Empfangsbestätigung von dem Drittanbieter-App-Store erhalten und Blinkist wird Dir die Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) mit separater E-Mail zusenden. [...]"
sowie weiter
"5. Du kannst den Vertrag über ein kostenpflichtiges Abonnement auch über einen In-App-Purchase über unsere iOS-oder Andriod-Apps abschließen. Hierfür musst du auf dem Abo-Screen innerhalb der App die von dir gewünschte Option auswählen, woraufhin ein Popup erscheint, in dem du dein Passwort für den Drittanbieter-App-Store eingeben musst. Sobald du das getan hast, erscheint ein Popup, in dem du den Kauf des Abonnements noch einmal bestätigen musst. An dieser Stelle kannst du den Vorgang auch noch abbrechen. Danach solltest du eine Empfangsbestätigung von dem Drittanbieter-App-Store (und nicht direkt von Blinkist) erhalten".
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die von der Beklagten als Anlage B 5 vorgelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen.
Der Kläger macht geltend, die von der Beklagten für den Vertrieb ihrer App gewählte Gestaltung d...