Leitsatz (amtlich)
Die „Gratisverteilung” einer Tageszeitung ist nicht per se wettbewerbswidrig, vielmehr muss aus der kostenlosen Abgabe eine ernstliche Gefahr für den Bestand des Wettbewerbs oder für den Institutsschutz der berichterstattenden Presse erwachsen. Da auch das „Gratisblatt” den Schutz der Pressefreiheit genießt, sind an Darlegung und Glaubhaftmachung der konkreten Bestandsgefährdung hohe Anforderung zu stellen.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 613506 |
NJW-RR 2000, 1140 |
GRUR 2000, 624 |
AfP 2000, 291 |
ZUM 2000, 402 |
KG-Report 2000, 197 |
www.judicialis.de 2000 |
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