Rz. 30
Kann der Mieter die Toilette nicht oder nur eingeschränkt benutzen, ist die Miete ebenfalls gemindert.
Insoweit sind folgende Minderungsquoten angesetzt worden:
- Fäkalienrückfluss: 5 % (AG Berlin-Schöneberg, MM 1990, 231)
- zu niedriger Wasserdruck der Spülung: 5 % (AG Warendorf, WuM 2000, 379)
- Undichtigkeit: 3 % (AG Berlin-Mitte, GE 2020, 611)
- Urinstrahlgeräusch aus Toilette: 10 % (LG Berlin, GE 2009, 779)
- Entlüftung nur über Küche: 10 % (AG Berlin-Schöneberg, MM 1990, 231)
- zu starke Spülung: 10 % (LG Berlin, GE 1996, 471)
- unzureichende Spülung 15 % (AG Münster, WuM 1993, 124)
- einzige Toilette unbenutzbar: 80 % (LG Berlin, MM 1988, 213)
Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen