Im Rahmen der Bestandsanalyse wird nach § 15 WPG zunächst der Ist-Zustand ermittelt. Konkret werden der derzeitige Wärmebedarf oder -verbrauch einschließlich der hierfür eingesetzten Energieträger, die vorhandenen Wärmeerzeugungsanlagen und die für die Wärmeversorgung relevanten Energieinfrastrukturanlagen ermittelt.

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