Zusammenfassung

Konstruktive Gebäudeteile sind solche, die für Bestand und Sicherheit des Gebäudes notwendig sind. Sie sind nach § 5 Abs. 2 WEG zwingend Gemeinschaftseigentum. Zu den konstruktiven Gebäudeteilen gehören insbesondere Dach, tragende Wände (auch Trennwände zwischen 2 Wohnungen), Treppen, Brüstungen sowie Geschossdecken.

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge