Nach der Bestimmung des § 124 BGB kann der Vermieter innerhalb eines Jahres seit Kenntnisnahme des zur Anfechtung berechtigenden Sachverhalts den Mietvertrag anfechten.

 
Praxis-Beispiel

Berechnung der Anfechtungsfrist

Das Mietverhältnis wurde im September 2022 begründet. Am 15.7.2023 erfährt der Vermieter, dass über das Vermögen des Mieters im Februar 2022 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Der Vermieter kann die Anfechtung des Mietvertrags bis zum Ablauf des 15.7.2024 erklären.

Für die Fristwahrung ist der Zugang der Anfechtungserklärung beim Mieter maßgeblich. Ist die vorgenannte Frist zur Erklärung der Anfechtung verstrichen, kommt eine Anfechtung nicht mehr in Betracht.

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