Praxis-Beispiel

Überbelegung durch Familienzuwachs

Der Vermieter kann nach § 573 Abs. 1 BGB berechtigt sein, das Mietverhältnis über eine 56,94 qm große Wohnung zu kündigen, wenn die Familie der Mieter bei Beginn des Mietverhältnisses aus 2 Erwachsenen und 3 Kindern bestand und die Mieter inzwischen 3 weitere Kinder bekommen haben.

Im Einzelnen richtet sich das Recht des Vermieters zur Kündigung jedoch nach den jeweils umfassend zu würdigenden Umständen des Einzelfalls.[1]

 
Hinweis

Verschulden des Mieters

Das Verschulden des Mieters liegt darin, dass er nicht rechtzeitig auf eine größere Wohnung ausgewichen ist.

Zur Überbelegung siehe im Einzelnen "Kündigung durch den Vermieter", Abschn. 2.2.

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