Ist der Mieter gerade zum Zeitpunkt der Räumung in einer außergewöhnlichen Weise beruflich belastet, so kann auch dies als Härtegrund anerkannt werden.[1] Gleiches gilt für einen Studenten vor dem Examen.[2]
Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen