Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnungseigentum: Umstellung des Wirtschaftsjahres. Wohnungseigentum: Anfechtbarkeit des Beschlusses über die Fortgeltung eines Wirtschaftsplanes. Wohnungseigentum: einstweilige Anordnung wegen Wohngeldrückständen
Orientierungssatz
1. Die Eigentümerversammlung kann durch Mehrheitsbeschluß das Wirtschaftsjahr auf das Kalenderjahr umstellen.
2. Ein Beschluß, durch den die Fortgeltung eines bisherigen Wirtschaftsplans beschlossen wird, entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung. Er kann anfechtbar, aber grundsätzlich nicht nichtig sein.
3. Der Erlaß einer einstweiligen Anordnung wegen Wohngeldrückständen ist sachgerecht, weil es der Gemeinschaft nicht zuzumuten ist, weiterhin auf den Eingang der Zahlungen zu warten und der möglichen Inanspruchnahme weiterer Rechtsmittel entgegenzusehen.
Nachgehend
KG Berlin (Beschluss vom 27.02.2002; Aktenzeichen 24 W 16/02) |
Fundstellen
Haufe-Index 1734589 |
ZMR 2002, 385 |
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