Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Berechnungsgrundlage für eine Mietminderung. Wohnraummiete: Berufungsbeschwer für eine Klage des Mieters auf Mängelbeseitigung

 

Leitsatz (amtlich)

1. Für die Berechnung der Minderung kommt es auf die vereinbarte Mietzinsstruktur an. Gilt eine Nettomiete, bildet allein diese die Basis für die Berechnung einer Minderung; Nebenkostenvorschüsse nehmen an der Minderung nicht teil.

2. Die Beschwer gemäß ZPO § 511a berechnet sich für eine Klage des Mieters auf Mangelbeseitigung nach dem 42fachen Monatsbetrag der in Betracht kommenden Minderung.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1738381

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