Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Berechnungsgrundlage für eine Mietminderung. Wohnraummiete: Berufungsbeschwer für eine Klage des Mieters auf Mängelbeseitigung
Leitsatz (amtlich)
1. Für die Berechnung der Minderung kommt es auf die vereinbarte Mietzinsstruktur an. Gilt eine Nettomiete, bildet allein diese die Basis für die Berechnung einer Minderung; Nebenkostenvorschüsse nehmen an der Minderung nicht teil.
2. Die Beschwer gemäß ZPO § 511a berechnet sich für eine Klage des Mieters auf Mangelbeseitigung nach dem 42fachen Monatsbetrag der in Betracht kommenden Minderung.
Fundstellen
Dokument-Index HI1738381 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen