Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Mietminderung wegen Tauben in einem Altbau

 

Leitsatz (amtlich)

1. Es ist hinzunehmen, daß sich Tauben in Altbauten der Großstädte aufhalten und gelegentlich auch dort nisten.

2. Eine meßbare Minderung der Wohnqualität kann nur dann eintreten, wenn infolge baulicher Gegebenheiten (offenstehende Fenster einer leeren Wohnung; Nischen in Dachvorsprüngen) Tauben erheblich vermehrt auftreten.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1737792

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